Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

Die Flugverbotszone, die im Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag am Wochenende ü der Kölner Innenstadt eingerichtet wird, hat keine Auswirkungen auf den des . Sicherheitsbehörden treffen besondere Vorkehrungen, da Gefahr von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwarten ist. zum und vom , die nach Instrumentenflugregeln vorgenommen werden, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Flugverbotszone umfasst im Radius einer nautischen Meile (1.852 Meter) den Innenstadt-Bereich und gilt ansonsten für alle inklusive Flugmodelle, ferngesteuerte Copter und .

Das Flugverbot gilt seit Donnerstag, 20. April, um 12:00 Uhr bis Montag, 24. April, 12:00 Uhr.

Vorheriger ArtikelCargo Center Leipzig/Halle Airport: Kühllager nach GDP
Nächster ArtikelGeneralversammlung des Flughafen Zürich genehmigt Anträge
Unsere Journalisten sind unabhängig, also frei von wirtschaftlichen oder politischen Interessen, doch guter Journalismus kostet viel Geld. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass Informationen frei für alle zugänglich sein sollten. Daher finanzieren wir uns über Werbung und bitten um faires Verständnis, Werbung nicht zu blocken. Damit wird unsere journalistische Arbeit freiwillig und ohne Paywall-Zwang unterstützt.