Behörden verfügen neue Start- und Landegebühren für Zürich

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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz (BAZL) erlässt eine Verfügung zu den Flugbetriebsgebühren für die Jahre 2014 bis 2017. Insgesamt werden die Gebühren für die Passagiere in Zukunft tiefer ausfallen. In der Verhandlung über die Flughafengebühren war vergangenen August keine Einigung zwischen den Verhandlungspartnern erzielt worden.

Die Verordnung über die Flughafengebühren sieht vor, dass die Flughafenbetreiberin in einem solchen Fall dem BAZL einen Gebührenvorschlag einreicht. Das Bundesamt hat nun die entsprechende Verfügung erlassen.

Insgesamt werden, unter Berücksichtigung der Sistierung des “Lärmfünflibers” (5 CHF pro abfliegenden Passagier), die Flughafengebühren für die Passagiere am Flughafen Zürich tiefer ausfallen als bisher. Die folgende Übersicht zeigt die vom BAZL verfügte Entwicklung der passagierbezogenen Gebühren auf:

Lokalpassagiere in CHF heute 2014 2015 2016 2017
Passagiergebühr 21,00 23,20 23,70 24,20 24,70
Sicherheitsgebühr 14,50 12,80 12,80 12,80 12,80
Lärmgebühr 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00
PRM-Gebühr 0,90 1,00 1,00 1,00 1,00
Total 41,40 37,00 37,50 38,00 38,50
Transferpassagiere in CHF heute 2014 2015 2016 2017
Passagiergebühr 8,00 8,00 8,30 8,60 8,90
Sicherheitsgebühr 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00
Lärmgebühr 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00
PRM-Gebühr 0,90 1,00 1,00 1,00 1,00
Total 23,90 19,00 19,30 19,60 19,90

Für die Flughafen Zürich AG stehen auch in Zukunft bedeutende Investitionen in die Flugbetriebsinfrastruktur an. Um deren Finanzierung langfristig zu sichern und um auch in Zukunft einen qualitativ hochstehenden, effizienten und sicheren Betrieb aufrecht zu erhalten, ist die verfügte, moderate Erhöhung der Passagiergebühr notwendig.

Lärmgebühr wird aufgehoben

Die Sicherheitsgebühr für Lokalpassagiere kann leicht gesenkt werden. Dank dem neuen Sicherheitskontrollgebäude werden die Sicherheitskontrollen von Lokalpassagieren seit Dezember 2011 zentralisiert durchgeführt, was einen effizienteren und somit auch kostengünstigeren Betrieb erlaubt.

Die fünf Franken der Lärmgebühr werden aufgehoben. Der Fluglärmfonds verfügt nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um beispielsweise die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken. Zudem fliessen dem Lärmfonds jährlich weiterhin Einnahmen aus lärmabhängigen Landegebühren in tiefer zweistelliger Millionenhöhe zu.

Änderungen bei Lande- und Flugzeugabstellgebühr

Für die Verrechnung der Lande- und Flugzeugabstellgebühr werden Flugzeuge in Zukunft in neun Flugzeugklassen eingeteilt. Für jede dieser Flugzeugklassen sind die Tarife, welche pro Landung, bzw. in Abhängigkeit der Standzeit verrechnet werden, für die Jahre 2014 bis 2017 festgelegt worden. Bisher war das Abfluggewicht in Tonnen für die Landegebühren bedeutend. Die eindeutigere Zuteilung der Flugzeuge vereinfacht nun den Verrechnungsprozess und führt zu höherer Transparenz.

Gebühren ab erstem Quartal 2014 in Kraft

Gleichzeitig hat das BAZL die Umsetzung des kürzlich erfolgten Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Lärmgebühren verfügt. Die Flughafenbetreiberin wird, gemeinsam mit den zuständigen Behörden und unter Einbeziehung der Partner einen neuen Vorschlag für die Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden ausarbeiten. Dieser muss dem BAZL bis Ende 2014 eingereicht werden. Damit soll dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich verstärkter Lenkungswirkung der Lärmgebühren in den Tagesrand- und Nachtstunden Rechnung getragen werden.

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