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Mit der Verfügung vom 03. Mai genehmigte das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die von der AG im September 2015 beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den voraus.

Die neuen, tieferen Gebühren können nun im Grundsatz per 01. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig. Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren und Fluggesellschaften von tieferen Kosten, bei gleichzeitiger Kostendeckung im regulierten Bereich. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden. Die in der Grafik dargestellte Übersicht zeigt die vom BAZL verfügten passagierbezogenen Gebühren auf.

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Es sind darüberhinaus noch weitere Gebühren betroffen. Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäß Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche nun nicht mehr über Gewichtsklassen erfolgt. Zudem führt die AG einen Volumenrabatt auf Passagiergebühren ein, wie er auch an anderen Flughäfen bereits etabliert ist. Davon können rund 20 Fluggesellschaften profitieren.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.