ver.di lehnt Angebot von Ryanair-Tochter Malta Air ab

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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Nach dreimonatigen Verhandlungen zwischen der in Deutschland
operierenden Ryanair-Tochter Malta Air und der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über eine Tarifvereinbarung zur
Beschäftigungssicherung für bundesweit rund 900 Beschäftigte in der
Kabine hat ver.di das Angebot der Arbeitgeber als nicht akzeptabel
abgelehnt; die Verhandlungen wurden ergebnislos abgebrochen. “Die
Beschäftigten in der Kabine waren bereit, auf Einkommen zu
verzichten. Bedingung dafür ist jedoch eine Absicherung ihrer
Arbeitsplätze. Das hat Malta Air strikt abgelehnt. Diese Ablehnung
macht eine tarifliche Vereinbarung mit ver.di unmöglich”, sagte
ver.di-Verhandlungsführer Sven Bergelin.

Malta Air fordert Lohnverzicht von bis zu zehn Prozent

Malta Air hatte einen Lohnverzicht von bis zu zehn Prozent für das
Kabinenpersonal über die nächsten fünf Jahren gefordert. Gleichzeitig
sollte ver.di Teilzeitoptionen zustimmen, die das Einkommen der
Beschäftigten um mehr als 50 Prozent reduzieren könnten. Eine
Umsetzung dieser Forderung würde dazu führen, dass das zu erzielende
Einkommen unter dem im Fall einer Kündigung zu beanspruchenden
Arbeitslosengeld liegen könnte. “Das Kabinenpersonal versteht, dass
sich die Luftfahrt in einer Krise befindet. Schwer zu akzeptieren ist
aber, dass die Beschäftigten mit Löhnen unter dem Existenzminimum
dafür bezahlen sollen, dass Malta Air mit neuen Dumpingpreisen den
Wettbewerb anheizen will”, so Bergelin.

Schließungspläne für die Flughäfen Hahn, Niederrhein und Tegel

Zudem halte Malta Air an den Schließungsplänen für die Flughäfen
Hahn, Niederrhein und Tegel fest, so Bergelin weiter. Dort sei
bereits Personalabbau angekündigt. Andererseits gebe es an anderen
Standorten wieder Neueinstellungen. “Damit werden wichtige
Zielsetzungen und Voraussetzungen für die Gewährung von
Kurzarbeitergeld missachtet.”

Malta Air ist über die Gewährung von Kurzarbeitergeld aktuell in
einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bundesagentur für
Arbeit. Dabei geht es auch um die Frage, ob Malta Air in Deutschland
Betriebe unterhält. Bergelin: “Bei Auseinandersetzungen um
Betriebsratswahlen hat Malta Air stets darauf beharrt, keine Betriebe
in Deutschland zu haben.” Jetzt werde offenbar das Gegenteil
behauptet. “Malta Air will das Kurzarbeitergeld dazu missbrauchen,
die Neupositionierung im deutschen Markt zu finanzieren. Dem
Unternehmen geht es weder um Beschäftigungs- noch Standortsicherung,
den Zielsetzungen der Kurzarbeit.”

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