UVEK genehmigt Neubau des “Aile Ost” am Genfer Flughafen

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Am 13.10.2014 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in der Schweiz die Pläne für den Neubau des Ostflügels ("Aile Est") des Genfer Flughafens genehmigt. Das derzeitige Gebäude aus den 1970er-Jahren ist veraltet. Es dient als Abfertigungshalle für Passagiere von Großraumflugzeugen, deren Standplätze sich östlich des Hauptterminals befinden. In dem neuen Gebäude sollen hauptsächlich Langstreckenflüge abgefertigt werden. Mit dem Neubau will der Flughafen seinen Passagieren mehr Servicequalität bieten.

Das Projekt umfasst zwei Phasen: In einem ersten Schritt werden die bestehenden Anlagen rückgebaut, anschließend werden sie durch ein neues Terminalgebäude ersetzt. Über den rund 520 Meter langen, 20 Meter breiten und 19 Meter hohen Neubau gelangen die Passagiere künftig direkt aus dem Flughafengebäude in ihr Flugzeug. Zahlreiche Bustransfers zwischen dem Flughafengebäude und den Standplätzen werden damit überflüssig.

Das Plangenehmigungsgesuch war Gegenstand einer Anhörung der Bundes- und Kantonsbehörden. Im Mai 2013 wurde das Gesuch außerdem öffentlich aufgelegt. Im Zuge dessen gingen zahlreiche Einsprachen ein, namentlich von Anwohnern und Umweltschutzverbänden. Die Gegner befürchteten einen Anstieg der Passagierzahlen und eine Zunahme der Lärm- und Luftbelastung.

Zahl der abgefertigten Flugzeuge bleibt gleich

Das Vorhaben sah ursprünglich eine flexible Nutzung des neuen Terminals vor, da die Standplätze so konzipiert sind, dass anstelle eines Großraumflugzeugs auch zwei kleinere Maschinen Platz fänden. Im Zuge des Verfahrens verpflichtete sich der Flughafen Genf indessen dazu, künftig maximal sechs Flugzeuge gleichzeitig abzufertigen. Damit wird der Status quo beibehalten.

Für eine Änderung dieser Betriebsform muss die Flughafenbetreiberin eine besondere Bewilligung einholen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) machte gegenüber den Einsprechern die Zusage, dass diese Einschränkung für die Nutzung des neuen Ostflügels als rechtlich bindende Auflage im Plangenehmigungsentscheid verankert wird. Sämtliche Einsprachen wurden am Ende zurückgezogen.

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