UFO und Lufthansa: Konfrontation vor Gericht möglich

UFO und Lufthansa: Konfrontation vor Gericht möglich
UFO und Lufthansa: Konfrontation vor Gericht möglich
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Mit einer Videobotschaft des stellvertretenden UFO-Vorsitzenden Daniel Flohr hat UFO bekanntgegeben, wo und wann gestreikt wird. Lufthansa hat UFO bereits mitgeteilt, dass kein Notfallflugplan für die Kunden erstellt werde.

“Wir rufen zu dieser Zeit alle Flugbegleiter und Purser bei Lufthansa auf, nicht zur Arbeit zu erscheinen. Wo es weitere Arbeitsniederlegungen geben wird, hängt nun einzig und allein davon ab, ob Lufthansa an den Verhandlungstisch zurückkehrt, um unsere übermittelten Forderungen zu verhandeln. Momentan müssen wir allerdings eher davon ausgehen, dass Lufthansa und die anderen Konzernairlines diesen Konflikt auf dem Rücken der Passagiere austragen”, so Flohr.

Lufthansa in Frankfurt und München betroffen

UFO fordert eine Erhöhung sämtlicher in Anlage 1 zum Vergütungstarifvertrag Nr. 39 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa AG vom 17.03.2017 niedergeschriebenen Tabellenwerte um 1,8 Prozent mit Wirkung zum 01.07.2019 und einer Tarifvertragslaufzeit von sechs Monaten bis zum 31.12.2019. Mit Schreiben vom 11.10.2019 hatte der Konzern abschließend klar gemacht, keine Verhandlungen über die Forderung aufzunehmen oder diese tariflich zu regeln. “Das Unternehmen spekuliert anscheinend darauf, genügend Streikbrecher zu finden, die bereit sind, auf ihr Streikrecht zu verzichten. Das Risiko von kurzfristigen Streichungen, falls dies misslingt, ist den Kunden gegenüber völlig unverantwortlich”, ergänzt Flohr.

UFO und Lufthansa: Konfrontation vor Gericht möglich

“Wenn wir uns die Antworten des Konzerns auf unsere Streikforderungen anschauen, sucht die LH-Konzernführung ganz bewusst die große Eskalation. Statt mit UFO über einen Tarifvertrag zu einer Lohnerhöhung von 1,8 Prozent zu verhandeln, mauert der Konzern, mit dem vorgeschobenen Grund der fehlenden Vertretungsbefugnis.

Dabei wird von Lufthansa in Kauf genommen, dass der Schaden für die Passagiere möglichst groß ausfällt, damit die Öffentlichkeit UFO für ein etwaiges Chaos verantwortlich macht. Wenn Herr Spohr der Meinung ist, dass die Streiks illegal sind, dann muss er das vor Gericht beweisen”, so Flohr weiter.

Umfang des Streiks

Zusätzlich werden sämtliche Deadhead-Reisen (auch Groundtransport) an Standorten Frankfurt und München bestreikt, die im oben genannten Zeitraum durch Kabinenpersonal der DLH durchgeführt werden sollen. Ausgenommen von diesem Streikaufruf sind regionale Flugbegleiter mit ausländischer Homebase (z.B. Delhi, Bangkok). Weitere Streiks werden gegebenenfalls in den kommenden Tagen verkündet.

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