Passagierkontrollen Flughafen Köln/Bonn

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Sicher­heits­kon­trol­len am Flug­ha­fen Köln/Bonn mangelhaft: Nach noch unbestätigten Berichten zu verbotenen Gegenständen, welche durch die Sicherheitskontrollen am Flughafen Köln Bonn geschleust werden konnten, äußern sich sowohl Flughafen als auch der Flug­ha­fen­ver­ban­d ADV. Luft­si­cher­heit ist eine hoheit­li­che Auf­gabe. In Deutsch­land liegt die Ver­ant­wor­tung für die Luft­si­cher­heits­kon­trol­len beim Bundesministerium des Inne­ren sowie den Luft­si­cher­heits­be­hör­den (Bun­des­po­li­zei / Lan­des­be­hör­den). Seit 2005 kön­nen die Behör­den die Durch­füh­rung der Pas­sa­gier­kon­trol­len an pri­vate Sicher­heits­dienst­leis­ter ver­ge­ben (vgl. § 5. Abs. 5 Luft­si­cher­heits­ge­setz). Die Kon­trol­len der Pas­sa­giere wer­den dann durch belie­hene Kräfte, soge­nannte Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten durch­ge­führt.

Die Luft­si­cher­heits­be­hör­den sind für die Aus­bil­dungs­vor­ga­ben, Kon­trolle und Über­wa­chung der Luft­si­cher­heits­as­sis­ten­ten ver­ant­wort­lich. Rei­sende müs­sen sich vor dem Abflug einer solchen Luft­si­cher­heits­kon­trolle unter­zie­hen. ADV Haupt­ge­schäfts­füh­rer Ralph Bei­sel: “Für die deut­schen Flug­hä­fen ist Sicher­heit das höchste Gut. Der Flug­ha­fen­ver­band ADV begrüßt aus­drück­lich die regel­mä­ßi­gen exter­nen Über­prü­fun­gen der Luft­si­cher­heits­kon­trol­len durch euro­päi­sche und deut­sche Behör­den. Diese gehö­ren zu einer funk­tio­nie­ren­den Sicher­heits­ar­chi­tek­tur. Sofern hier Hand­lungs­be­darf besteht, müs­sen die pri­va­ten Sicher­heits­dienst­leis­ter die auf­ge­zeig­ten Män­gel umge­hend abstel­len.”

Vom Flughafen Köln/Bonn gab es eine Mitteilung mit Verweis auf die europaweit hohen Sicherheitsstandards. Die Passagierkontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe des Bundes und werden von der Bundespolizei durchgeführt, die Sicherheitsstandards werden auch dort von nationalen Behörden und von EU-Behörden fortlaufend kontrolliert. Sollten bei Kontrollen Mängel festgestellt werden, müssen diese durch unmittelbare Maßnahmen umgehend abgestellt werden. Sicherheit hat im Luftverkehr höchste Priorität. Im Jahr 2015 wur­den an den deut­schen Flug­hä­fen 70 Mio. Pas­sa­giere vor dem Abflug kon­trol­liert.

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