Malta Air und VC fordern Kurzarbeitsleistungen für Piloten

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Die (VC) und fordern gemeinsam die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesregierung auf, die Mitarbeiter von in Deutschland während der COVID-19-Krise genauso zu behandeln wie ihre Kollegen von anderen Fluggesellschaften. Die Agentur möge ihre ursprüngliche Entscheidung gelten lassen, wonach für in Deutschland ansässige Piloten Kurzarbeitergeld zu zahlen ist.

Beschäftigungssicherung und Vermeidung von Arbeitsplatzverlust

Im Zuge der COVID-19-Krise hat Air mit der Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung der Piloten und Vermeidung des Verlustes von Arbeitsplätzen in Deutschland ausgehandelt. Hierzu gehören Maßnahmen wie signifikante vorübergehende Lohnkürzungen und reduzierte Arbeitszeiten, kombiniert mit Ausgleichszahlungen, die auf der Grundlage des SGB III berechnet werden. Die Gewerkschaft und der Arbeitgeber erwarten von der Bundesagentur für Arbeit, dass sie für diese in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und deutsche Steuern sowie deutsche Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Kurzarbeitergeld gewährt.

Die Entscheidung der deutschen Regierung (insbesondere der Agentur für Arbeit Köln), den in Deutschland angestellten Crews von Air das Kurzarbeitergeld vorzuenthalten, schafft unnötigerweise weitere Unsicherheit für die Beschäftigten in einer der am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Während diese Entscheidung Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten vor dem zuständigen Sozialgericht war und ist, ist es das Ziel von Air, die Kurzarbeitsregelungen einschließlich angemessener sozialer Garantien und Kündigungsschutz für ihre Crews mindestens bis zum 31. Dezember 2021 fortzuführen.

Sprecher von Air: „In einer Zeit, in der andere Fluggesellschaften staatliche Beihilfen in Milliardenhöhe erhalten, sollte die deutsche Regierung Piloten und Crews bei Air nicht im Stich lassen, indem sie Sozialversicherungsleistungen verweigert. Die COVID-19-Krise hat der Luftfahrtindustrie extrem zugesetzt und obwohl wir hart daran gearbeitet haben, die Arbeitsplatzverluste in Deutschland so gering wie möglich zu halten, benötigen die Piloten und die Crews die Unterstützung ihrer Regierung in Form dieser Leistungen, zumal sie alle deutsche Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Air ist einer der größten Arbeitgeber im Luftverkehr in Deutschland mit ü 1.000 Piloten und Crew-Mitgliedern an unseren deutschen Basen. Es ist wichtig, dass sich die deutsche Regierung für den Schutz dieser essenziellen Arbeitskräfte einsetzt und die außerordentlichen Herausforderungen ücksichtigt, denen die Luftfahrtindustrie derzeit gegenü steht. Gemeinsam mit der fordern wir sowohl die Kölner Agentur für Arbeit als auch die Bundesregierung auf, diese diskriminierende Nichtgewährung der Unterstützung zu beenden.“

Janis Schmitt, Sprecher der : „Die Pilotinnen und Piloten der Air zahlen in Deutschland volle Steuern und Sozialabgaben. Deshalb haben sie auch vollen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und alle anderen Sozialleistungen. Wir finden es inakzeptabel, wenn die deutsche Agentur für Arbeit diesen Anspruch verweigern könnte. Sowohl Italien, Frankreich, Portugal, , Großbritannien als auch Belgien haben die Ryanair Group als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten anerkannt und entsprechende Leistungen im Zusammenhang mit Kurzarbeit an die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt.

Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht

Die VC hat bei Air durch einen VTV (Vergütungs-Tarifvertrag) insbesondere den Schutz durch das deutsche Arbeitsrecht ausgehandelt. Daher ist es sehr enttäuschend zu sehen, dass das Flugpersonal nun von der Regierung eine Behandlung zweiter Klasse erfährt. Der Staat sollte auf der Seite der in Not geratenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen und nicht gegen deren Interessen handeln.“