Luftretter begrüßen Pläne zum Fliegen von Drohnen

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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will die Nutzung von Drohnen regeln. Privat genutzte Drohnen sollen zukünftig registriert werden, um den Eigentümer identifizieren zu können.

Außerdem sollen Drohnen-Flüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Unglücksorten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen verboten werden. Für den Betrieb gewerblicher Drohnen sollen zukünftig luftrechtliche Kenntnisse vorgeschrieben werden.

Die DRF Luftrettung begrüßt diese Planungen ausdrücklich. Sie startet von bundesweit 29 Luftrettungsstationen zu über 35.000 Rettungseinsätzen pro Jahr. Ihre rot-weißen Hubschrauber werden täglich, teilweise rund um die Uhr, zur schnellen Rettung von Notfallpatienten und für dringende Patiententransporte zwischen Kliniken eingesetzt. Die Besatzungen der DRF Luftrettung wurden bereits bei Einsätzen im Rettungshubschrauber durch private Drohnen behindert. Die gemeinnützig tätige Organisation warnt deshalb vor der wachsenden Gefahr, die durch Drohnen für die Luftrettung in Deutschland entsteht.

“Drohnen stellen eine erhebliche Gefahr im Luftverkehr dar. Insbesondere Rettungshubschrauber, die bei Notfalleinsätzen auf Straßen, Parkplätzen, Sportflächen oder Wiesen landen müssen, sind durch den leichtsinnigen Einsatz von Drohnen gefährdet. Denn viele Nutzer wissen nicht, dass Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden dürfen und sich nähernden Luftfahrzeugen sofort ausweichen müssen. Ein Zusammenstoß von Drohne und Rettungshubschrauber gefährdet Leben!”, warnt Dr. Hans Jörg Eyrich, Vorstand der DRF Luftrettung.

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