Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Österreich hat die Revision als letzte Instanz unanfechtbar abgelehnt, den die Gemeinde Parndorf gegen die positive Entscheidung für den Bau der 3. Piste für den Flughafen Wien eingebracht hat. Damit sind auch jegliche Rechtsmittel der Gemeinde erschöpft.
Die für den Flughafen absurd erscheinende Behauptung der Gemeinde Parndorf, man sei über das seit 2007 laufende UVP-Projekt der dritten Piste am Flughafen Wien nicht informiert gewesen und hätte daher das Stellungnahmerecht nicht wahrnehmen können, wurde im Juni 2019 bereits beim Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Gemeinde nicht betroffen, Lärmvorschrift eingehalten
Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass die Kundmachungen im UVP-Verfahren gesetzeskonform vorgenommen wurden und die Gemeinde aufgrund ihrer Entfernung zum Flughafen nicht als „betroffen“ anzusehen ist, weil die Vorgaben der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Im Oktober 2019 blitzte die Gemeinde Parndorf damit auch beim Verfassungsgerichtshof ab, bis zuletzt nun auch der Verwaltungsgerichtshof die eingereichte Revision rechtskräftig abgelehnt hat.











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