Flughafen Wien
(Quelle: Flughafen Wien AG)
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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in hat die Revision als letzte Instanz unanfechtbar abgelehnt, den die Gemeinde Parndorf gegen die positive Entscheidung für den Bau der 3. Piste für den eingebracht hat. Damit sind auch jegliche Rechtsmittel der Gemeinde erschöpft.

Die für den Flughafen absurd erscheinende Behauptung der Gemeinde Parndorf, man sei über das seit 2007 laufende UVP-Projekt der dritten Piste am nicht informiert gewesen und hätte daher das Stellungnahmerecht nicht wahrnehmen können, wurde im Juni 2019 bereits beim Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

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Gemeinde nicht betroffen, Lärmvorschrift eingehalten

Unter anderem wurde dabei festgestellt, dass die Kundmachungen im UVP-Verfahren gesetzeskonform vorgenommen wurden und die Gemeinde aufgrund ihrer Entfernung zum Flughafen nicht als „betroffen“ anzusehen ist, weil die Vorgaben der -Lärmimmissionsschutzverordnung eingehalten werden. Im Oktober 2019 blitzte die Gemeinde Parndorf damit auch beim Verfassungsgerichtshof ab, bis zuletzt nun auch der Verwaltungsgerichtshof die eingereichte Revision rechtskräftig abgelehnt hat.

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