Frachtkosten bei Lufthansa: Änderung ab Herbst

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Lufthansa Cargo und Swiss WorldCargo ändern ihre Preisstruktur zum Wechsel auf den Winterflugplan am 25. Oktober. Ab diesem Zeitpunkt werden beide Airlines nur noch zwei Preis-Komponenten erheben: eine Nettorate sowie eine angepasste “Airfreight Surcharge”.

Damit entfallen die bislang unterschiedlichen Zuschläge für Treibstoff und Sicherheit. Die neue Airfreight Surcharge wird dabei deutlich niedriger ausfallen als die Summe der derzeit erhobenen Zuschläge. Die Nettoraten werden entsprechend angepasst, sodass aus der Umstellung der Preisstruktur keine Veränderung der Gesamtraten erfolgt.

“Die neue Preisstruktur wird einfacher und macht uns angesichts der veränderten Marktgegebenheiten zukunftsfähig”, betonte Dr. Alexis von Hoensbroech, Vorstand Produkt & Vertrieb von Lufthansa Cargo. Die Nettorate wird deutlich aufgewertet und durch eine niedrigere Airfreight Surcharge werden Sonderprozesse wie etwa Negativraten deutlich reduziert. Das macht Lufthansa Cargo unkomplizierter und schneller.

Oliver Evans, Chief Cargo Officer von SWISS ergänzte: “Die neue Airfreight Surcharge reflektiert die Volatilität externer und nicht beeinflussbarer Kostenfaktoren wie Treibstoff, Währung oder Flughafengebühren. Die Airfreight Surcharge wird angepasst, wenn sich diese Kostenkomponenten spürbar ändern. So werden notwendige Preisanpassungen transparent dargestellt. Bei einer All-In-Rate, deren Einführung beide Airlines umfassend geprüft haben, wäre dies nicht der Fall gewesen, ein solches System wäre zudem deutlich weniger transparent.”

Nicht in allen Ländern und Regionen

Um dem Kundenwunsch nach Preisstabilität bei Langfristverträgen entgegen zu kommen, wird es künftig die Möglichkeit geben, den Gesamtpreis über die Laufzeit bestimmter Verträge gegen eine Absicherungsgebühr festzuschreiben.

Die angepasste Struktur gilt ab dem 25. Oktober in den meisten Märkten weltweit. Lediglich in Ländern, die einer staatlichen Regulierung unterliegen (z.B. Japan oder Hongkong) wird die derzeitige Surcharge-Struktur aus rechtlichen Gründen beibehalten.

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