Ab 15. Juni 2015 ist für Zugangsberechtigte bzw. Beschäftigte der Flughafen Wien AG und anderer wichtiger Unternehmen am Standort – etwa Fluglinien oder Sicherheitsfirmen – der Zugang in den Sicherheitsbereich nur mehr nach Überprüfung durch Handvenenscan möglich. Eine Täuschung über die Identität der eintretenden Person ist durch diese Einrichtung künftig technisch ausgeschlossen. Der Handvenenscan bringt das derzeit höchste erreichbare Sicherheitsniveau bei der eindeutigen Identifizierung einer Person und ist auch als wirksame Abschreckung gegen jedweden Manipulationsversuch zu sehen. Die Einführung dieses Systems ist seit langem geplant und steht nicht mit dem aktuellen Missbrauch von Zutrittskarten durch Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma in Zusammenhang.
Sie wird solche Malversationen in Zukunft aber ausschließen. Um in die Bereiche nach der Grenzkontrolle oder der Sicherheitskontrolle zu gelangen, wird künftig die Handfläche des Mitarbeiters biometrisch gescannt und überprüft, ob für diese Person der Zutritt zu diesen Gebäudebereichen vorgesehen ist. Ein Zutritt durch Unbefugte ist dadurch ausgeschlossen.
Unabhängig davon muss – wie schon bisher – jede Person durch die Sicherheitskontrolle, um in den Sicherheitsbereich zu gelangen, also jenen Bereich, der den Zugang zu den Luftfahrzeugen ermöglicht. Das gilt auch für alle Beschäftigten oder Beauftragten am Standort. Damit wird verhindert, dass sie gefährliche oder verbotene Gegenstände bzw. Flüssigkeiten mit sich führen können.
Die technischen Anlagen für die biometrischen Zugangskontrollen wurden in den vergangenen 12 Monaten bereits eingerichtet, die Kosten beliefen sich auf etwa eine Million Euro. Nach Prüfung aller datenschutzrechtlichen Bedingungen können die Scanner nun mit 15. Juni 2015 in Betrieb genommen werden.
Parallel dazu wird über Initiative der Flughafen Wien AG eine ständige Arbeitsgruppe mit den wichtigsten beteiligten Unternehmen, insbesondere Fluglinien und Sicherheitsdienstleister, eingerichtet, die die Zutrittsverfahren laufend evaluieren und etwaige sinnvolle Verbesserungen in der Prozesskette diskutieren und entscheiden soll.