BDL-Präsident: Wirtschaftsstandort braucht Flughafen Frankfurt

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Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), äußerte sich zu den am 13. Dezember vorgestellten Verhandlungsergebnissen von CDU und Grünen in Hessen für die Zukunft des Flughafens Frankfurt heute in Berlin und betonte die herausstechende wirtschaftliche Beutung des Flughafens Frankfurt.

Das Luftverkehrsdrehkreuz Frankfurt mit herausragender Bedeutung für den gesamten deutschen Wirtschaftsstandort ist die größte lokale Arbeitsstätte Deutschlands. Am internationalen Drehkreuz Frankfurt entscheide sich in ganz besonderem Maße, welche Verbindungsqualität die Unternehmen und Passagiere in Deutschland vorfinden, um geschäftlich und privat in die Welt zu reisen. Speziell für die exportorientierte deutsche Wirtschaft sei dies äußerst wichtig, so Siegloch.

Kritik an Koalition in Hessen

Der BDL begrüße den Beschluss der neuen Koalition von Union und SPD im Bund, gemeinsam mit den Bundesländern ein nationales Luftverkehrskonzept zu erarbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu stärken. Die Beschlüsse von Union und Grünen in Hessen sehe man hingegen mit großer Sorge: Die angekündigten Maßnahmen bergen die große Gefahr, dass Deutschlands wichtigstes Luftverkehrsdrehkreuz weiter beschädigt wird und dies vor allem zu Lasten der dort ansässigen deutschen Unternehmen und deren Beschäftigten.

Frankfurt habe schon heute die restriktivsten Betriebsbeschränkungen aller Drehkreuzflughäfen weltweit. Kein anderer Hubflughafen dieser Größenordnung kenne derart weitgehende betriebliche Einschränkungen. Dies bleibe auch nicht ohne Folgen.

Die nun in Hessen vorgelegten Vorschläge – staatlich verordnete Lärmobergrenzen und Betriebspausen durch eine eingeschränkte Nutzung der Bahnen und vor allem auch durch die angedrohte Einschränkung der Betriebsgenehmigung – würden die Produktivität deutscher Unternehmen im globalen Vergleich weiter verringern und hätten massive neue Nachteile im internationalen Wettbewerb zur Folge.

Keine Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss

Weitere Kapazitätseinschränkungen dürfe es nicht geben, fordert Siegloch, man brauche Verlässlichkeit. Der rechtsgültige Planfeststellungsbeschluss und die damit verbundene Betriebsgenehmigung müssten Bestand haben. Diese sind das Ergebnis eines jahrelangen Diskussions- und Beteiligungsprozesses und sollen Bürgern wie Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit geben. Ein Eingriff in eine geltende Betriebsgenehmigung gefährde aber die Investitions- und Planungssicherheit in nicht hinnehmbarer Art und Weise.

Mögliche Maßnahmen müssten unterhalb der Schwelle von weiteren Betriebszeiten- und Kapazitätsbeschränkungen liegen. Sonst falle der Flughafen und die in Frankfurt beheimateten Fluggesellschaften weiter im internationalen Wettbewerb zurück. Deswegen unterstützte der BDL wirkungsvolle Maßnahmen, die zugleich wirtschaftlich vertretbar seien: "Wir reduzieren Fluglärm durch Innovationen und Investitionen – durch die Modernisierung unserer Flotten und durch lärmmindernde An- und Abflugverfahren. Der passive Schallschutz entlastet ebenfalls die Anwohner. Wir wollen auch weiter daran mitwirken, die betrieblichen Abläufe bei den Flugbewegungen am Flughafen möglichst lärmreduzierend zu gestalten."

Der entscheidende Fortschritt werde dagegen durch aktiven Schallschutz gewährleistet: Dazu stellen die deutschen Fluggesellschaften annähernd 40 Mrd. Euro für Investitionen in neue, leisere Maschinen bereit. Das ist eines der größten Investitionsprogramme in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

Das gehe nur, wenn sich die notwendigen Investitionen auch stemmen ließen. "Neue Auflagen, die den Betrieb am wichtigsten deutschen Luftverkehrsdrehkreuz weiter einschränken, würden uns im internationalen Wettbewerb mit ausländischen, oftmals staatlich geförderten Unternehmen nachhaltig schwächen und unseren Unternehmen Perspektiven und Investitionskraft nehmen, so Siegloch vom BDL.

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