Fraport: Nachtrandstunden für Drehkreuzfunktion unverzichtbar

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Die AG tritt den Behauptungen einer aktuell veröffentlichten Studie ü die Handhabung der Ausnahmeregelungen zum Nachtflugverbot sowie der Forderung auf die Nachtrandstunden zu verzichten, vehement entgegen. Die Behauptungen der bekannten Ausbaukritiker seien nicht nachvollziehbar.

"Die Nachtrandstunden sind für den , die Fluggesellschaften und insbesondere die Wirtschaft von höchster Bedeutung, was durch die richterliche Entscheidung in klar bestätigt wurde", erklärt ein -Sprecher.

Ohne eine ausreichende Kapazität in diesen Nachtrandstunden und eine vernünftige Betriebsregelung kann der Frankfurter die für notwendigen interkontinentalen Verbindungen in die Welt nicht aufrechterhalten. Ein Wegfall der morgendlichen und abendlichen Kapazitäten würde vom wichtigen Interkontinental-Verkehr abschneiden, da früh morgens die Interkontinental- aus und landen und spät abends die Starts in Richtung , sowie stattfinden.

Ohne diese Verbindungen würden darü hinaus zahlreiche weitere für Umsteigepassagiere gestrichen und damit das Drehkreuz massiv an Bedeutung verlieren. Weitere Auflagen für den im Vergleich zum Tag ohnehin schon eingeschränkten Betrieb in diesen Zeiten wären nicht ohne Folgen für den Frankfurter Hub. Eine Entwicklung, die sich nicht nur unmittelbar auf die Arbeitsplätze am auswirken, sondern die Infrastruktur und den damit verbundenen wirtschaftlichen Wohlstand der gesamten Region schwächen würde.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) wurde insbesondere die Notwendigkeit einer Ausweitung der Kapazität des wichtigsten deutschen Luftverkehrsdrehkreuzes grundsätzlich anerkannt und höchstrichterlich bestätigt. Dabei hat das BVerwG festgestellt, dass die betriebliche Regelung unter Beachtung der Auffassung des Gerichts ausgewogen ist und nicht zu erkennen gegeben, was eine weitere Einschränkung dieser Betriebszeiten rechtfertigen könnte.

Gemeinsam mit den Fluggesellschaften und der leitet bei sich abzeichnenden Verspätungen im Betriebsablauf Maßnahmen ein, um den Ausnahmebedarf von der Nachtflugbeschränkung so gering wie möglich zu halten oder erst gar keinen Bedarf aufkommen zu lassen.