Mehdorn zum Schallschutz-Urteil und den laufenden Maßnahmen

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Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom gestrigen Abend zum Schallschutz. Das Gericht hatte entschieden, dass Anwohner nicht vor fiktivem Fluglärm geschützt werden müssen. Anwohner, die Fragen zum Schallschutzprogramm oder zum Stand ihrer Antragsbearbeitung haben, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams am Anwohnertelefon erreichen und auch Termine für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Flughafenchef Hartmut Mehdorn sieht sich in dem Urteil bestätigt, der Flughafen BER sei mit dem Schallschutzprogramm auf dem richtigen Weg.

Mehdorn wörtlich: "Wir machen gute Fortschritte und haben bereits 58 Prozent aller Anträge bearbeitet. Nachdem das Oberverwaltungsgericht unsere Vorgehensweise nun erneut bestätigt hat, möchten wir allen Anwohnern raten sich den Schallschutz einbauen zu lassen. Unserer Ziel ist es, allen Anwohner bis Ende 2015 eine Anspruchsermittlung zuzusenden. Aktuell zeigt sich, dass überwiegend die Erstattung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zugesagt werden konnte. Damit auch jene Eigentümer, die eine Entschädigung erhalten, das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen nutzen, bieten wir eine individuelle und kostenfreie Beratung an."

Kontaktdaten des BER Schallschutzteams

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams sind Dienstag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-609173500 zu erreichen. Weitere Infos sind auch im Nachbarschaftsportal der Flughafengesellschaft zu finden.

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