Welche Rechte Flugreisende haben – Informationen vom LBA

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Urlaubszeit ist Reisezeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu kleineren oder größeren Unannehmlichkeiten, wenn das Flugzeug verspätet abfliegt, der Flug annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Oder wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität ihre Recht auf Hilfe und Unterstützung nicht gewährt wird.

Das LBA ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt die Anzeigen der Fluggäste von vermeintlichen Verstößen gegen die Fluggastrechte entgegen und verfolgt nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den Fluggesellschaften.

„Daher raten wir jedem Passagier, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren. Zum Beispiel auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) unter www.lba.de“, empfiehlt Jörg Mendel, Präsident des LBA.

Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.

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