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Urlaubszeit ist Reisezeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu kleineren oder größeren Unannehmlichkeiten, wenn das verspätet abfliegt, der annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Oder wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität ihre Recht auf Hilfe und Unterstützung nicht gewährt wird.

Das LBA ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in . Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das -Bundesamt die Anzeigen der von vermeintlichen Verstößen gegen die Fluggastrechte entgegen und verfolgt nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenü den .

„Daher raten wir jedem Passagier, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren. Zum Beispiel auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) unter www.lba.de“, empfiehlt Jörg Mendel, Präsident des LBA.

fhb
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