Lesezeit: ca. < 1 Minute

Urlaubszeit ist Reisezeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu kleineren oder größeren Unannehmlichkeiten, wenn das verspätet abfliegt, der annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Oder wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität ihre Recht auf Hilfe und Unterstützung nicht gewährt wird.

Das LBA ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in . Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das -Bundesamt die Anzeigen der von vermeintlichen Verstößen gegen die Fluggastrechte entgegen und verfolgt nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den .

Anzeige

„Daher raten wir jedem Passagier, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren. Zum Beispiel auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) unter www.lba.de“, empfiehlt Jörg Mendel, Präsident des LBA.

Anzeige
Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.