RMZ “München”: Flugbeschränkung um München

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nun ein Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone – RMZ “München”) für den Schutz der Münchner Sicherheitskonferenz eingerichtet.

Vom 16. bis zum 18. Februar 2018 findet in München die 54. Internationale Sicherheitskonferenz statt. An der Sicherheitskonferenz nehmen hochrangige Sicherheitspolitiker aus dem In- und Ausland teil. Die zeitliche Aktivierung, sowohl für das Flugbeschränkungsgebiet als auch die RMZ, seit heutigen Freitag, 16. Februar, 07:00 Uhr MEZ bis Sonntag, 18. Februar 2018, 19:00 Uhr MEZ angesetzt.

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung. Das Flugbeschränkungsgebiet hat die Form eines Kreises mit einer Ausdehnung von drei nautischen Meilen (5,5 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort und reicht vom Boden bis zu einer Höhe von “Flugfläche 100” – umgerechnet ca. 3.000 Meter. Die RMZ hat ebenfalls die Form eines Kreises, allerdings mit einer Ausdehnung von neun nautischen Meilen (etwa 16,6 km) rund um den Veranstaltungsort. Dieser reicht vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.

Regeln für Sichtflug – kein Drohnen

Für die “ED-R München” sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Staatsluftfahrzeuge im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz, Flüge der Polizeien, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie grundsätzlich Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5.500 Fuß über dem Meeresspiegel.

Während des Fluges in RMZ “München” gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden. Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” und die RMZ “Oberschleißheim”. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind grundsätzlich von den Regelungen nicht betroffen. Der Linienflugverkehr findet normal statt. Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ sowie weitere Informationen will die DFS online bereitstellen.

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