BAW: Ausdehnung des Flugbetriebs nach 23:00 Uhr

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Der Hamburger Flughafen hat seinen Monatsbericht für den Juli 2016 veröffentlicht. Erneut liegt der Anteil der Flugbewegungen nach 23:00 bis 06:00 Uhr deutlich über dem Vorjahresmonat – 26 Prozent mehr Flugzeuge haben im Juli 2016 das Zeitfenster ab 23:00 Uhr für einen “planmäßigen” Flugbetrieb genutzt. Mit 481 Flugbewegungen in den ersten sieben Monaten wurde der Vorjahreszeitraum um 132 Flugbewegungen weit übertroffen. In seinen offiziellen Verlautbarungen ignoriert der Flughafen laut BAW, Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein, immer wieder die Flugbewegungen nach 24:00 Uhr. Für Martin Mosel von der BAW und zugleich Sprecher des Arbeitskreis Luftverkehr beim BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz) – zeigt sich überdeutlich, dass die Ausweitung des Flugbetriebes in die Zeit weit nach 23:00 Uhr “ein gewollter Akt der Missachtung von Recht und Ordnung” sei und allein der Gewinnmaximierung diene.

Von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung und speziell den eigentlichen Trägern des Fluglärmschutzes, mit der leitenden Fluglärmschutzbeauftragten Frau Dr. Pieroh-Joußen, werde den Betroffenen immer mehr ein “X” für ein “U” vorgemacht. “Wir werden an der Nase herumgeführt, wenn wiederkehrend das Wetter als Hauptschuldiger genannt wird obwohl letztlich nur acht Prozent der Verspätungen auf diese sogenannten ‚extremen Wetterlagen‘ zurückzuführen sind. “Flughafen, Behörden und Politik verspielen jedes Vertrauen”, so Mosel.

Aus der aktuellen Statistik der Verspätungsgründe des Hamburger Flughafens ergibt sich, dass 51 Prozent der Verspätungen auf Planungsfehler in der Tagesrotation zurückzuführen sind. Lediglich acht Prozent der Verspätungen sind dem Wetter geschuldet.

“Wie unkritisch und nahezu blauäugig die Fluglärmschutzbeauftragte Frau Dr. Pieroh-Joußen sich von Flughafen und Luftverkehrswirtschaft instrumentalisieren lässt, zeigen ihre aktuellen Äußerungen im Monatsbericht des Flughafens. Mit der gesetzlichen Verankerung ist die Fluglärmschutzbeauftragte jedoch fachlich unabhängig und vorrangig der Reduzierung von Fluglärm verpflichtet. Mit den getätigten Äußerungen zeigt Frau Dr. Pieroh-Joußen ein erschreckend hohes Maß an Parteilichkeit für die Luftverkehrswirtschaft und zu wenig Distanz. “Ich spreche ihr den Willen und die Eignung als ‚Anwältin der Fluglärmbetroffenen‘ ab”, schließt Mosel verärgert über den bestehenden gravierenden Missstand und die konsequente Ignoranz bei Politik und Behörden.

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