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Seit dem 01. Oktober 2017 gelten neue Regeln für den Drohnenflug in . Demnach müssen Fluggeräte ab einem bestimmten Gewicht gekennzeichnet werden, und Drohnenpiloten benötigen einen Kenntnisnachweis, also einen „Drohnenführerschein“.

Die Kennzeichnung ist für ab einem Gewicht von 250 Gramm vorgeschrieben. Sie müssen mit einer feuerfesten Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden. Dies ermöglicht im Schadensfall die Feststellung des Halters.

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Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist seit dem 01. Oktober ein Kenntnisnachweis erforderlich. Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz sind automatisch im Besitz dieses „Drohnenführerscheins“. Alle anderen Drohnenpiloten müssen entweder eine Prüfung bei einer vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle absolvieren, oder sie nehmen an einer Einweisung durch einen Luftsportverein teil. Dieser „Führerschein“ gilt dann jedoch nur für Sport- und Freizeitzwecke und nicht für den gewerblichen .

Auch die deutsche wird den neuen Drohnenführerschein anbieten. Kenntnisnachweise können in Kürze bei dem -Tochterunternehmen R. Eisenschmidt GmbH erworben werden. Eisenschmidt bietet darüber hinaus ein spezielles Drohnen-Basislehrbuch, Kartenmaterial und weitere Informationen rund um den Drohnenflug an. Zusammen mit der DrohnenApp über Flugbeschränkungsgebiete und der Website Sicherer-Drohnenflug stellt die DFS damit alle für den Drohnenflug unverzichtbaren Informationen zur Verfügung.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.