Die Flughafen Zürich AG hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das vom Bundesverwaltungsgericht verlangte ergänzte Schutzkonzept für die Anwohner im Süden des Flughafens eingereicht. Das BAZL gibt nun dieses Konzept in die öffentliche Auflage.
Ende Dezember 2010 hatte das Bundesgericht die Flughafen Zürich AG verpflichtet, dem BAZL ein Schallschutzkonzept einzureichen, um die von morgendlichen Südanflügen betroffenen Anwohner gegen Aufwachreaktionen zu schützen. Dieses Schutzkonzept Süd wurde vom BAZL am 29. November 2013 genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete den Flughafen anschließend, ein ergänztes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Die Flughafenbetreiberin hat das ergänzte Konzept innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht. Das Schutzgebiet beruht auf akustischen Kriterien und berücksichtigt die aktuellen Erkenntnisse der Lärmforschung. Es sieht bei den Wohnliegenschaften im erweiterten Perimeter die Montage eines Schließmechanismus` für Fenster oder eines Schalldämmlüfters vor. Das BAZL legt das ergänzte Schutzkonzept Süd in den betroffenen Gemeinden nun öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft vom 29. Januar bis zum 28. Februar 2018. Vor seinem Entscheid holt das BAZL auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachstellen des Kantons Zürich und des Bundes ein.











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