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Die AG (FWAG) hat gegen unwahre, in anonymen Schreiben verbreitete Behauptungen bei der Finanzmarktaufsicht FMA bereits am Montag, 05.05.2015, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Verleumdung erstattet. Diese in bestimmten Zeitungsberichten widergegebenen Behauptungen und darauf basierende Schlussfolgerungen seien allesamt nachweislich falsch. Die in Frage gestellten Leistungen sind korrekt bestellt, erbracht und dementsprechend intern verrechnet worden.

Es soll dabei um Dienstleistungen am Boden, das so genannte Ground Handling, gehen. Dieser Bereich soll vom übrigen Flughafengeschäft getrennt sein und ermöglichen. Alle geltenden bzw. anzuwendenden Regulative und Bestimmungen seien laut aber korrekt befolgt worden.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.