DRF Stiftung Luftrettung fördert neue Projekte

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Die Stiftung fördert in größerem Umfang als bisher Projekte, die sich mit der Erforschung und Entwicklung innovativer Methoden, neuer Konzepte und Systeme im Bereich der präklinischen Notfall- und Rettungsmedizin befassen, insbesondere in der .

Ab 2020 werden deshalb Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der weltweiten Notfallmedizin und deren Einsatz in der in einem noch größeren Rahmen mit der finanziellen Unterstützung der Stiftung gezielt vorangetrieben. An der Förderung Interessierte können ihr Projekt ab sofort einreichen.

Forschung für die Notfallhilfe

„Da jedes Menschenleben einzigartig und unersetzlich ist, können wir uns nicht mit dem Status Quo zufriedengeben, sondern investieren kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Notfallmedizin und der „, unterstreicht Dr. h.c. Rudolf Böhmler, Stiftungsvorstand, die Beweggründe der Stiftung. Damit widmet sich die Stiftung einer ihrer Hauptaufgaben, nämlich die Versorgung in der luftgestützten Notfallmedizin zu optimieren und die Patientensicherheit sowie die Effektivität und Effizienz in Luftrettungsunternehmen zu erhöhen. „Damit Patienten auch in Zukunft die bestmögliche Versorgung geboten werden kann“, so Dr. Böhmler weiter.

Fördergremium koordiniert Anträge

Organisationen, Hochschulen, Unternehmen und Einzelpersonen können ihre Projekte ohne größeren bürokratischen Aufwand mittels eines Formulars bei der Stiftung jederzeit einreichen. Die Koordination und Prüfung der Anträge erfolgt ehrenamtlich ü ein Fördergremium, das mit hochrangigen Vertretern aus verschiedenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und medizinischen Bereichen besetzt ist.

Förderung für Projekte individuell

Die Förderung kann sich auf sehr vielfältige Formate und Themen beziehen: von der klassischen Projektförderung im Bereich ü Publikationen zum Thema Traumaversorgung oder wissenschaftlichen Abschlussarbeiten zur Patientensicherheit bis hin zur Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungen zur medizinischen Versorgung bei Großeinsatzlagen. Die Förderung kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Das gesamte Fördervolumen wird jährlich durch den Stiftungsvorstand festgelegt. Die Stiftung untersteht dem amtierenden Regierungspräsidenten von und wird entsprechend von diesem in ihrer Tätigkeit kontrolliert.