Aktenfund aus der Planung des Flughafen BER: FBB erstattet Strafanzeige

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Die erstattet im Zusammenhang mit dem gestrigen Fund von -Akten Strafanzeige gegen Unbekannt. Offensichtlich stammen die Akten aus einem Planungsbüro, das früher für die Flughafengesellschaft arbeitete. Nach erster Einschätzung der Flughafengesellschaft liegt in diesem Fall ein eklatanter Verstoß gegen vertragliche Pflichten und ein Bruch der Vertraulichkeit eines Vertragspartners der vor.

Die Flughafengesellschaft unterstützt die bei der Aufklärung des Falls. Grundsätzlich sind Auftragnehmer der zu sorgfältigem und vertrauensvollem Umgang mit Daten und Informationen verpflichtet. Dies ist vertraglich klar geregelt. Die Flughafengesellschaft wird die Akten nach Übergabe durch die auswerten und ü die weitere Verwendung entscheiden.