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Das poly­zen­tri­sche ­ha­fen­netz in Deutsch­land mit sei­nen sich ergänzenden klei­ne­ren und grö­ße­ren Flug­ha­fen­stand­or­ten hat sich ü Jahrzehnte ent­wi­ckelt und bleibt auch in Zukunft gefragt.

Die Vor­stände und Geschäfts­füh­rer der deut­schen Ver­kehrs­flug­hä­fen betonen anläss­lich ihrer heu­ti­gen Früh­jahrs­sit­zung in Stutt­gart die Notwendigkeit der klei­ne­ren Flug­ha­fen­stand­orte für Rei­sende, Wirt­schaft und Regio­nen. Die klei­ne­ren Flug­ha­fen­stand­orte seien ein unver­zicht­ba­res Bin­de­glied im deut­schen Flug­ha­fen­netz. Aller­dings füh­ren ver­än­derte Rah­men­be­din­gungen wie eine zuneh­mende -Konsolidierung, die jüngs­ten Insol­ven­zen von ­lines sowie stei­gende ­ten für Flug­si­che­rung und ­si­cher­heit dazu, dass sich das Flug­ha­fen­sys­tem anpas­sen müsse.

Kostenungleichheit in der EU

Hierzu fasst Dr. Ste­fan Schulte, Prä­si­dent des Flug­ha­fen­ver­ban­des ADV und Vor­stands­vor­sit­zen­der der Fra­port AG, die Bera­tun­gen zusam­men: „Was wir jetzt brau­chen, ist eine bedarfs­ori­en­tierte und nach­fra­ge­ge­rechte Wei­ter­ent­wick­lung des Luft­ver­kehrs­stand­orts Deutsch­land. Dabei sind alle Flug­hä­fen – große und kleine – unter Berück­sich­ti­gung ihrer regio­na­len Bedeu­tung ein­zu­be­zie­hen. Glei­ches gilt für Kos­ten­ent­las­tun­gen. Hier muss Deutsch­land auf­ho­len, um dem sich immer wei­ter ver­dich­ten­den Wett­be­werb im Luft­ver­kehr stand­zu­hal­ten. Bundes- und Landes­re­gie­run­gen sind auf­ge­ru­fen, auch klei­nere Flug­hä­fen von wetbewerbs­ver­zer­ren­den Kos­ten zu befreien“.

Dabei zielt Schulte auf Kos­ten­po­si­tio­nen ab, die im Aus­land häu­fig von staat­li­chen Stel­len übernom­men wer­den. Dazu zäh­len Kos­ten für Luft­si­cher­heit, und Feu­er­wehr. „Es kann nicht sein, dass diese hoheit­li­chen Auf­ga­ben in ande­ren EU-Staaten von der öffent­li­chen Hand finan­ziert wer­den, bei uns aber voll unter das EU-Beihilferecht fal­len“, so Schulte wei­ter.

Nicht nur auf Kennzahlen schauen

Die im Flug­ha­fen­ver­band ADV zusam­men­ge­schlos­se­nen Stand­orte rich­ten einem ein­dring­li­chen Appell an die EU-Kommission, die in die­ Jahr anste­hende Eva­lu­ie­rung der EU-Beihilfeleitlinien mit Weit­sicht vor­zu­neh­men. Die jüngs­ten Airline-Insolvenzen haben zu einem Ver­kehrs­rück­gang geführt. Davon sind ins­be­son­dere klei­nere Flug­ha­fen­stand­orte betrof­fen. Die Airline-Konsolidierung ver­schärft die Situa­tion. Ein pau­scha­les Urteil zur Daseins­be­rech­ti­gung von klei­ne­ren Flug­hä­fen anhand von rein betriebs­wirt­schaft­li­chen Kenn­zah­len vor­zu­neh­men, ist vor­ei­lig und greift zu kurz. Viel­mehr soll­ten die Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen der neuen Markt­si­tua­tion ent­spre­chend bewer­tet und ange­passt wer­den. Insbesondere die kleinere Flughäfen werden von den Airline-Insolvenzen der letzten Zeit hart getroffen, dort gehen mit wichtige Umsätze verloren.

Betrof­fe­nen Flug­hä­fen muss lang­fris­tig die Mög­lich­keit gege­ben wer­den, ihren Stand­ort wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, so der ADV. Tou­ris­mus und ganze Wirt­schafts­zweige ver­lan­gten eine ver­läss­li­che Kon­nek­ti­vi­tät sowohl im inlän­di­schen als auch aus­län­di­schen Luft­ver­kehr, um eigene Ent­wick­lun­gen vor­an­zu­trei­ben. Dabei nehme die enge Ver­flech­tung von gro­ßen Dreh­kreu­zen und klei­ne­ren Regio­nal­flug­hä­fen mit ihren unter­schied­li­chen Funk­tio­nen eine Schlüs­sel­rolle ein.

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fhb
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