Schweizer Bundesrat: Staatsvertrag mit Deutschland im Parlament

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Der Bundesrat hat die Botschaft zum Flugverkehr-Staatsvertrag mit Deutschland verabschiedet und an das Parlament weitergeleitet. Der Vertrag sieht keine zahlenmässige Beschränkung der Nordanflüge vor, garantiert Deutschland am frühen Abend aber längere anflugfreie Zeiten. Damit wird die südbadische Bevölkerung deutlich entlastet.

Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als akzeptablen Kompromiss: Die Schweiz erhält damit Rechtssicherheit und der Flughafen Zürich kann sich moderat weiterentwickeln. Der Staatsvertrag zum Flugverkehr sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet, an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zulässt und grundsätzlich einen satellitengestützten gekrümmten Nordanflug akzeptiert, der ausschliesslich über Schweizer Gebiet führt.

Änderungen bei Sperrzeiten und Flugrouten

Zudem gilt eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten aller Elemente des Vertrags. Die Schweiz garantiert Deutschland im Gegenzug längere anflugfreie Zeiten: Der Flughafen Zürich darf gemäß Klausel unter der Woche von 18.00 bis 6.30 Uhr nicht mehr von Norden angeflogen werden, am Wochenende von 18.00 bis 9.00 Uhr. Damit wird die südbadische Bevölkerung deutlich entlastet. Ab 2020 müssen rund 25.000 bisher über den Norden geführte Flüge über eine andere Route zum Flughafen Zürich geleitet werden. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Anflüge gemäß dem Verkehrsaufkommen bewegen. Damit bleibt eine moderate Entwicklung des Flughafens möglich.

Die betriebliche Umsetzung des Staatsvertrags wird im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) festgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat Anfang Oktober eine Reihe möglicher Betriebsvarianten vorgestellt und diese bei den betroffenen Kantonen, dem Flughafen Zürich und der Flugsicherung Skyugide zur Beratung vorgelegt. Entscheidende Kriterien zur Beurteilung der Betriebsvarianten sind deren Auswirkungen auf die Sicherheit, die Kapazitäten und den Fluglärm.

Warten auf deutsche Regierung

Ursprünglich war geplant, dass der Bundesrat seine Vorstellungen für den künftigen Betrieb am Flughafen Zürich mit der vorliegenden Botschaft zum Staatsvertrag darlegen würde. Da das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Ende November jedoch angekündigt hat, mit dem Ratifizierungsprozess noch abzuwarten bis gewisse Fragen geklärt sind, hält es der Bundesrat nicht für sinnvoll, sich zur betrieblichen Umsetzung festzulegen. Bevor dies erfolgt, muss klar sein, dass Deutschland den Staatsvertrag ratifizieren will.

Sobald feststeht, dass dies der Fall ist, wird der Bundesrat dem Parlament mit einem Zusatzbericht zur Botschaft die Angaben zur betrieblichen Umsetzung des Vertrags unterbreiten. Zum Entwurf des SIL-Objektblatts wird es im Frühling eine weitere Anhörung der Behörden und eine Mitwirkung der Bevölkerung geben. Es ist geplant, dass der Bundesrat das SIL-Objektblatt bis Ende 2013 genehmigt.

Damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente beider Länder ratifizieren. In der Schweiz untersteht er dem fakultativen Referendum. Der Staatsvertrag ermöglicht es, eine jahrelange Auseinandersetzung um die Regelung der An- und Abflüge am Flughafen Zürich zu beenden.

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