Schweizer BAZL reglementiert Heliport Balzers in Liechtenstein

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. April 2017 das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) für den Heliport Balzers (FL) verabschiedet. Dieser befindet sich zwar auf liechtensteinischem Boden, das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist aber als Aufsichtsbehörde auch für die zivile Luftfahrt des Fürstentums Liechtenstein zuständig. Die Ausarbeitung des SIL-Objektblatts erfolgte in Absprache mit den liechtensteinischen Behörden. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL hat der Bundesrat im Jahr 2000 verabschiedet. Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrtinfrastruktur und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen.

Für jeden Flugplatz werden in einem SIL-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz gemacht. Der SIL ist grundsätzlich zwar nur für die Schweiz anwendbar. Das BAZL ist als Aufsichtsbehörde aber für die liechtensteinische Zivilluftfahrt zuständig und damit auch für den Heliport Balzers.

Da der Flugplatzhalter des Heliports Balzers einen Ausbau der Helikopterbasis vorsieht, haben die liechtensteinischen Behörden in Absprache mit dem BAZL beschlossen, dass für den Heliport Balzers ebenfalls ein SIL-Objektblatt zu erarbeiten sei. Dieses legt die Rahmenbedingungen zum Betrieb und zur Entwicklung des Heliports Balzers behördenverbindlich fest und wurde Ende März 2017 von der liechtensteinischen Landesregierung verabschiedet.

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