Luftraum Europa für Boeing 737 MAX gesperrt

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Nach dem Absturz einer neuen Boeing 737 MAX 8 auf Flug ET302 der Ethiopian Airlines, bei dem 157 Menschen ums Leben kamen und darunter auch drei Österreicher und fünf Deutsche, haben nun mehrere Länder reagiert und ein Flugverbot für das neue Flugzeugmuster verhängt

Da sich gewisse Ähnlichkeiten zum vorigen Absturz der Lion Air von Flug 610 mit dem selben Flugzeugtyp zeigen, stiegen die Bedenken auf ein Sicherheitsrisiko, das mit dem neuen Muster verbunden sein könnte. Aus dem Lion Air-Unglück gab es Hinweise, dass eine neue Sensorfunktion, die der Stabilisierung des Anstellwinkels dient, fehlerhaft gewesen sein oder die Bordelektronik verwirrt haben könnte. Dem Unglück vorausgegangen war der Versuch der Piloten, wegen Problemen schon kurz nach dem Start vorzeitig zum Flughafen zurückzukehren.

MCAS: Unterstützung für Piloten zur Fluglage

So war es nun auch bei der 737 MAX der Ethiopian Airlines. Der Pilot in Command hatte laut Airline über 8.000 Flugstunden Erfahrung. Im Zuge der Ermittlungen aus dem Lion Air-Absturz und der Sensorthematik arbeitete Boeing an einem Softwareupdate. Boeing unterstreicht weiterhin die Sicherheit des Flugzeugs 737 MAX 8. Dennoch soll die Flugzeugsteuerung durch ein Update und eine Überarbeitung der Displayanzeigen im Cockpit verbessert werden. Eine Überarbeitung erhält laut Boeing das Maneuvering Characteristics Augmentation System (MCAS) und hier die Eingaben des Anstellwinkels (Angle of Attack, AOA).

Ein modernes MCAS soll dem Piloten der 737 MAX dabei helfen, die Tendenz zum hochkippen des Flugzeugs beim Steigflug zu begrenzen. Möglicherweise fehlerhaften Signalen der Sensoren für den AOA soll hier eine Begrenzung der Stabilisierungssignale entgegenwirken, um die Kontrolle über den Auftrieb des Flugzeugs geährleisten. Im Flughandbuch FCOM, dem 737 MAX Flight Crew Operations Manual, seien zudem Prozeduren für den unwahrscheinlichen Fall fehlerhafter Sensordaten aufgeführt, der Pilot könne manuell das MCAS übergehen und gegensteuern. MCAS ist im normalen Reiseflug nicht aktiv und wie Boeing betont, im Rahmen des Zertifzierungsverfahrens zugelassen. Diese Erkenntnisse beziehen sich bereits auf das Unglück von Lion Air-Flug 610.

Softwareupdate für 737 MAX in Vorbereitung

Boeing steht bereits in Kontakt mit der amerikanische Flugaufsichtsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) um die Zulassung und den Roll-out für das Softwareupdate innerhalb der nächsten Wochen zu starten. Die FAA will mit einer entsprechenden Airworthiness Directive (AD) angeblich nicht länger als bis April warten. Soweit keine neueren Erkenntnisse vorliegen, ergeben sich auch keine Handlungsanweisungen an die Fluggesellschaften und Betreiber der Boeing 737 MAX 8. Auch die FAA unternimmt bisher keine weiteren Schritte.

Unterdessen entziehen einigen Länder der 737 MAX vorsorglich die Flugerlaubnis. China verhängte bereits Montag für alle 96 Flugzeuge dieses Typs, die in der Volksrepublick bereits betrieben werden, ein Startverbot. Am Dienstag verhängte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit sofortiger Wirkung eine Sperrung Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 für den deutschen Luftraum. Das heißt, Luftfahrzeuge solchen Typs dürfen Deutschland auch nicht überfliegen. Durch die Deutsche Flugsicherung DFS wurde ein entsprechendes NOTAM veröffentlicht.

NOTAM zum 737 MAX-Grounding in Europa

Ein NOTAM (Notice to Airmen) ist eine Anordnung, die kurzfristig Informationen zur Verfügung stellt, die für eine sichere Flugdurchführung wichtig sind. Adressaten von NOTAM sind alle Luftraumnutzer, also sowohl Fluggesellschaften als auch Piloten. Im Rahmen der Flugvorbereitung sind Piloten verpflichtet, sich über die aktuelle NOTAM-Situation zu informieren. Das Verbot gilt ab 12. März, 18:30 Uhr lokaler Zeit. Seine Gültigkeit ist zunächst auf drei Monate, also bis einschließlich 12. Juni 2019 festgelegt.

Flugzeuge, die sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch im deutschen Luftraum befinden, dürfen den Flug bis zum Ausflug bzw. bis zur Landung fortsetzen. Neue Einflüge in den deutschen Luftraum sowie Starts sind aber seit 18:30 Uhr untersagt. “Zum Hintergrund der Luftraumsperrung liegen uns keine weiteren Informationen vor”, so Janis Schmitt, Sprecher der Vereinigung Cockpit. “Es handelt sich dabei allerdings um einen drastischen Schritt. Die Zeit der Sperrung muss für eine gründliche Untersuchung des Unfalls genutzt werden. Solange diese andauert und die Unglücksursache für den Unfall in Äthiopien noch nicht feststeht, verbieten sich Spekulationen zum Unfallhergang.” Die europäische Flugaufsichtbehörde EASA (European Union Aviation Safety Agency) zog dennoch nach und hat ebenfalls die Boeing 737 MAX ab Dienstag, den 12.03.2019 19:00 UTC, gegroundet.

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