Kapazitätserweiterung: Flughafen Düsseldorf muss Dokumente nachreichen

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Die Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) zum Verfahren zur Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens veranlasst die Flughafen Düsseldorf GmbH zu Anpassungen und Komplettierungen der Dokumente für die Antragsbegründung; das Antragsziel selbst bleibt dabei unverändert. Da die Einzelgutachten aufeinander aufbauen und sich zum Teil gegenseitig bedingen, wird ihre Überarbeitung voraussichtlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die öffentliche Auslegung der Antragsinhalte wird sich daher ebenfalls verzögern.

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hatte am 27. Februar den Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung beim Landesverkehrsministerium eingereicht. Die umfangreichen Unterlagen, Gutachten und Pläne wurden in der Folgezeit vom Ministerium (Planfeststellungsbehörde) auf ihre gesetzlich vorgeschriebene Vollständigkeit und erforderliche “Auslegungsreife” geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung sind nunmehr Anpassungen der Antragsunterlagen vorzunehmen.

Sobald sich weitere zeitliche Veränderungen im Verfahren ergeben, will der Flughafen die Bevölkerung umgehend informieren, um seinem formulierten Anspruch einer transparenten Bürgerinformation nachzukommen.

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