Düsseldorf Airport zu Sicherheitslücken und Kontrollen

Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Zu den am Dienstagabend ausgestrahlten Sendung “Aufgedeckt” erhobenen Vorwürfen in Bezug auf Sicherheitslücken am Düsseldorfer Airport nimmt die Flughafen Düsseldorf GmbH Stellung und betont, dass die Sicherheitsvorkehrungen am Düsseldorfer Airport die in Europa vorgeschriebenen und damit sehr hohen Standards grundsätzlich erfüllen. Diese werden regelmäßig durch Audits und Inspektionen sowie unangekündigte Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden und interne Stellen kritisch überprüft. Das letzte Audit im Frachtbereich wurde in der vergangenen Woche ohne Beanstandungen durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) durchgeführt.

Die beschriebene Zutrittssituation zur Frachthalle nehme man dennoch sehr ernst und werde zeitnah das Gespräch mit dem LBA suchen. Der Flughafen weist jedoch darauf hin, dass es sich bei den geschilderten Vorgängen ausdrücklich nicht um Verstöße gegen geltende Sicherheitsrichtlinien handelt. Da die geltenden Sicherheitsstandards stets eingehalten werden, könnten in diesem Zusammenhang auch keine Gewinnmaximierungsbestrebungen des Flughafenbetreibers unterstellt werden.

Im Detail ist festzuhalten, dass Mitarbeiter der Flughafen Düsseldorf GmbH sowie der am Airport ansässigen Unternehmen und Institutionen, denen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zutritt zum Luftsicherheitsbereich gewährt werden muss, einen mit den entsprechenden Zutrittsberechtigungen versehenen Flughafenausweis benötigen. Dieser wird von der Flughafen Düsseldorf GmbH als Flughafenbetreiber nur dann ausgestellt, wenn zuvor die Bezirksregierung als Luftaufsichtsbehörde den Antragssteller einer Zuverlässigkeitsprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz unterzogen hat.

Kontrolle der Gegenstände nicht nötig

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss alle fünf Jahre erneuert werden. Zusätzlich werden Mitarbeiter mit der entsprechenden Berechtigung bei jedem Betreten des Luftsicherheitsbereichs kontrolliert. Personen, die über keine Zutrittsberechtigung verfügen, dürfen lediglich unter dauerhafter Aufsicht und Begleitung autorisierter Personen den Luftsicherheitsbereich betreten. Die in dem Beitrag gezeigte Frachthalle des DUS Air Cargo Centers wird vom Luftfahrtbundesamt als nicht sicherheitssensibel eingestuft und kann dennoch ausschließlich mit dem genannten Flughafenausweis betreten werden. Eine Kontrolle der mitgeführten Gegenstände ist daher entbehrlich. Der Luftsicherheitsbereich beginnt erst an der Grenze vom Vorfeld zur Frachtbereitstellungsfläche.

Der Zutritt in den Luftsicherheitsbereich erfolgt gemäß geltender nationaler und internationaler Vorgaben über Personal- und Warenkontrollen. Jedes zivile Fahrzeug, das an den Zufahrtstoren in den Luftsicherheitsbereich einfahren möchte, wird einer EU-weit einheitlichen Überprüfung unterzogen. Ein computergestützter und damit unabhängiger Zufallsgenerator nennt dabei dem Sicherheitsmitarbeiter die Stellen am Auto, die für die jeweilige Kontrolle vorgesehen wurden. Die Fahrzeuginsassen müssen sich ebenfalls vor dem Betreten des Luftsicherheitsbereichs analog der bekannten Passagierkontrollen überprüfen lassen.

Die Kontrollen beinhalten dabei grundsätzlich folgende Aspekte:

  • Prüfung der Zugangsberechtigung (Flughafenausweis und Fahrzeugausweis),
  • Kontrolle der Person und der von ihr mitgeführten Gegenstände mittels Hand, Metalldetektor, Röntgengerät oder Sprengstoffspurendetektor sowie die
  • Kontrolle von Fahrzeugen.

Ausgenommen von diesen Verfahrensweisen sind lediglich Beamte der Polizeivollzugsbehörden sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfalle.

Das komplette Frachtaufkommen am Flughafen Düsseldorf wird zudem einer Röntgenkontrolle unterzogen. 95 Prozent dieser Kontrollen werden am Flughafen selbst vorgenommen, die Kontrolle der verbleibenden fünf Prozent erfolgt durch andere behördliche Maßnahmen beim Versender. Damit ist gewährleistet, dass 100 Prozent der für den Transport vorgesehenen Luftfracht als sicher eingestuft ist.

Die im getätigte Aussage, Särge würden zuweilen mehrere Tage auf dem Flughafengelände lagern, ist laut Airport nicht haltbar. Die Überführung von sterblichen Überresten wird zwischen dem ausführenden Bestattungsunternehmen und der Airline besprochen und abgewickelt. Die Anlieferung der Särge erfolgt dabei in zeitlicher Nähe zum geplanten Abflug. Alle Sicherheitsmaßnahmen beruhen grundsätzlich auf internationaler und nationaler Gesetzgebung.

- Anzeige -