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Durch die Teilnahme der Schweiz an der European Aviation Safety Agency (EASA) sind auch die Flugplätze Zürich, Genf, , Lugano und St. Gallen – Altenrhein von den entsprechenden Vorgaben betroffen. Das BAZL überprüfte in einem mehrtägigen Audit, ob die beschriebenen Sicherheitsprozesse den Vorgaben entsprechen und ob diese vom Flugplatzhalter wie beschrieben angewendet werden. Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes St. Gallen – Altenrhein erfüllen die Anforderungen der . Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Altenrhein AG das entsprechende Zertifikat erteilt.

Die EASA hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen in der europäischen zu sorgen und hat zu diesem Zweck in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben für Organisation, Betrieb und Infrastruktur von Flugplätzen im Geltungsbereich der EASA festgelegt. Diese Vorgaben definieren beispielweise, wie ein die Betankung der , den der , die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat.

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Der Flugplatz St. Gallen – Altenrhein ist nach und Lugano der dritte Flugplatz der , welcher ein EASA-Zertifikat erhält. Die Flughäfen und Bern werden bis Ende 2017 ebenfalls gemäß den Vorgaben der EASA zertifiziert. Die Regionalflugplätze Sion, Grenchen, Les Eplatures, Samedan, Ecuvillens, Lausanne, Birrfeld und Bressaucourt werden weiterhin nach den Vorgaben der International Civil Authority () zertifiziert.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.