Dortmund Airport
Dortmund Airport (Foto: Dortmund Airport)
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Die GmbH hat die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der GmbH vom 30.09.2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.

Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht am mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen.

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Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.

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Christian Lechner
Christian Lechner ist erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 20 Jahren Erfahrung und Herausgeber von Luftfahrtmagazin.de. Mit seiner jahrelangen Erfahrung liefert er präzise Analysen, spannende Hintergrundberichte und inspirierende Einblicke in die Luftfahrtindustrie - immer mit Fokus auf Innovation und Qualität.