Drohnenflug: Was ist wo erlaubt? Neue Regelungen

Drohnenflug
Drohnenflug
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Austro Control informierte im Rahmen einer gemeinsamen Konferenz mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit über die mit dem neuen Europäischen Regulativ verbundenen Neuerungen. Ab Juli 2020 gelten in der Europäischen Union einheitliche Regeln für die Drohnennutzung.

Ab 2020 wird das Fliegen mit Drohnen staatenübergreifend reguliert. Drohnen erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit. Allein 2018 hat Austro Control rund 2.900 Genehmigungen erteilt. Von Vermessung über Logistik bis hin zu Umweltmanagement – für unbemannte Luftfahrzeuge werden laufend neue Anwendungsgebiete erschlossen. Um die Chancen der Technologie “Drohne” nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen, die ab dem 1.7.2020 in allen Mitgliedsstaaten gelten.

Österreichs Regeln als Vorbild für Europa

Die Nutzung von Drohnen wirft viele Fragen auf. Wo darf ich meine Drohne fliegen lassen? Wann wird eine Genehmigung benötigt? In Österreich gilt seit 2014 das novellierte Luftfahrtgesetz, das erstmalig den Einsatz von Drohnen ermöglicht. “Mit diesem Regulativ hat Österreich in Europa eine Vorreiter-Rolle übernommen”, erklärt Mag. Philipp Piber, Leiter Drone Competence Center, Austro Control. “Dabei gilt: Die Höhe des Risikos definiert die Auflagen. Das ist ein Ansatz, den wir entwickelt haben und der von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die an dem gesamteuropäischen Regelwerk gearbeitet hat, übernommen wurde.”

Regeln und Kennzeichenpflicht

Eine repräsentative Befragung des KFV zu Thema Drohnen zeigt: Der Wunsch nach gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von Drohnen ist in der Bevölkerung stark ausgeprägt: So befürworten 62 Prozent der Befragten eine starke Regulierung seitens des Staates. Lediglich sechs Prozent sprechen sich für eine uneingeschränkte Privatnutzung aus. Abhängig von Gewicht und Einsatzbereich werden Drohnen künftig in drei Kategorien unterteilt: “Offen”, “Spezifisch” und “Zertifiziert”. Für den Großteil der Nutzer ist die Kategorie “Offen” relevant. Sie umfasst – je nach Einsatzgebiet – Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg.

“Eine der wesentlichen Neuerung im neuen Regulativ ist, dass in der Kategorie “Offen” die bisherige Genehmigungspflicht durch eine reine Registrierung ersetzt wird. Drohnenbetreiber müssen sich ab 01.07.2020 bei Austro Control registrieren und bekommen eine eindeutige Betreibernummer zugewiesen. Diese muss auf allen verwendeten Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm angebracht werden. Die Registrierung ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen – sie ermöglicht eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen”, so Piber.

Spielzeug bleibt ausgenommen

Die Kompetenz des Piloten muss künftig mittels eines Tests nachgewiesen werden, wobei auch hier gilt, dass die Anforderungen vom Risiko des beabsichtigten Betriebs abhängig sind. Für Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm – den sogenannten “Spielzeugdrohnen” – sind auch künftig weder Registrierung noch Test nötig. Ausnahme: Ist eine Kamera in die Drohne integriert, besteht unabhängig vom Gewicht eine Registrierungspflicht.

Die neue Verordnung wird in allen EU-Ländern gelten. Die Schweiz hat bereits angekündigt, wesentliche Bestimmungen in ihr nationales Recht aufzunehmen. Die Registrierung wird dann via online-Formular auf der dronespace.at Website Austro Control möglich sein. Die Details dazu sind derzeit in Ausarbeitung.

Regeln für den sicheren Drohnenflug

Bis 250 Gramm gelten Drohnen als Spielzeug und dürfen auf eine Maximalhöhe von 30 Metern aufsteigen. Ab 250 Gramm ist eine Bewilligung von Austro Control sowie eine Haftpflichtversicherung für die Drohne erforderlich. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt.

Es ist nicht erlaubt, überall mit einer Drohne zu fliegen. So ist z.B. an Orten in Flughafennähe, Militäreinrichtungen, in Flugbeschränkungsgebieten kein bzw. nur eingeschränkter Betrieb erlaubt. Alle Informationen zum sicheren Betrieb von Drohnen, inklusive standortbezogener Abfrage über die Luftraumstruktur sind auf der Smartphone APP dronespace der Austro Control zu finden.

Ohne Bewilligung mit einer Drohne in Österreich zu fliegen, stellt eine Verwaltungsübertretung dar. Das Strafausmaß beträgt bis zu 22.000 Euro.

- Anzeige -

1 Kommentar

Kommentarfunktion ist geschlossen.