Durch die Teilnahme der Schweiz an der European Aviation Safety Agency (EASA) sind auch die Flugplätze Zürich, Genf, Bern, Lugano und St. Gallen – Altenrhein von den entsprechenden Vorgaben betroffen. Das BAZL überprüfte in einem mehrtägigen Audit, ob die beschriebenen Sicherheitsprozesse den Vorgaben entsprechen und ob diese vom Flugplatzhalter wie beschrieben angewendet werden. Die Sicherheitsprozesse des Flugplatzes St. Gallen – Altenrhein erfüllen die Anforderungen der EASA. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Airport Altenrhein AG das entsprechende Zertifikat erteilt.
Die EASA hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen Sicherheit in der europäischen Luftfahrt zu sorgen und hat zu diesem Zweck in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben für Organisation, Betrieb und Infrastruktur von Flugplätzen im Geltungsbereich der EASA festgelegt. Diese Vorgaben definieren beispielweise, wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die periodische Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat.
Der Flugplatz St. Gallen – Altenrhein ist nach Genf und Lugano der dritte Flugplatz der Schweiz, welcher ein EASA-Zertifikat erhält. Die Flughäfen Zürich und Bern werden bis Ende 2017 ebenfalls gemäß den Vorgaben der EASA zertifiziert. Die Regionalflugplätze Sion, Grenchen, Les Eplatures, Samedan, Ecuvillens, Lausanne, Birrfeld und Bressaucourt werden weiterhin nach den Vorgaben der International Civil Aviation Authority (ICAO) zertifiziert.