Tarifeinigung bei Lufthansa und ver.di

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Lufthansa und ver.di haben am Wochenende für die rund 30.000 Mitarbeiter von Lufthansa, Lufthansa Cargo, Lufthansa Technik und LSG Sky Chefs eine Vergütungserhöhung sowie einen grundlegend reformierten Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung im Rahmen eines Gesamtpakets vereinbart. Dabei wurde u.a. eine Einmalzahlung für die Monate April bis Dezember 2015 in Höhe von 2.250 Euro vereinbart. Auszubildende erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro. In den Jahren 2016 und 2017 steigt die Vergütung für Mitarbeiter und Auszubildende jeweils zum 01. Januar um 2,2 Prozent. “Mit der Einmalzahlung beteiligen wir unsere Mitarbeiter an unserem erwartet guten Konzernergebnis in diesem Jahr. Die Laufzeit von 33 Monaten vom 01. April 2015 bis 31. Dezember 2017 schafft Planungssicherheit und Tariffrieden.”, sagt Dr. Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Deutschen Lufthansa AG.

Altersversorgung: Defined Contribution

Für ab dem 01. Januar 2016 neueingestellte Mitarbeiter ist es den Parteien gelungen, eine Altersversorgung in einem Defined Contribution Modell zu vereinbaren. Lufthansa leistet dabei einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 5,2 Prozent des Gehalts. Zusätzlich bringen die Mitarbeiter einen Eigenbeitrag von einem Prozent ein.

Lufthansa und ver.di haben ferner vereinbart, dass Mitarbeiter, die bis zum 31. Dezember 2015 eingestellt wurden oder werden, die Möglichkeit haben, in einem modifizierten Defined Benefit System zu verbleiben, welches auch neu für alle Mitarbeiter Defined Contribution Elemente bietet. Mit einem zusätzlichen Eigenbeitrag der Mitarbeiter von einem Prozent kann das derzeitige Niveau der Betriebsrente auch in Zukunft erreicht werden. Für die größte Mitarbeitergruppe konnte somit ein umfassendes Tarifvertragspaket vereinbart werden, das einen fairen Kompromiss zwischen den Interessen der Mitarbeiter und der Notwendigkeit zum Einstieg in wettbewerbsfähigere Kostenstrukturen darstellt, sagte Bettina Volkens weiter. Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist vereinbart.

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