Lufthansa fordert Gehälter von UFO-Funktionären zurück

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Lufthansa hat ihre interne Untersuchung ü die Praxis zur Freistellung und Vergütung von Funktionsträgern der Unabhängige Organisation (UFO) abgeschlossen.

Der Untersuchungsbericht bestätigt, dass UFO Funktionäre für ihre gewerkschaftlichen Tätigkeiten sowohl Gehälter von als auch von der UFO erhalten haben.

Ohne Freistellung: „Weißer Dienstplan“

Die Behauptung einzelner UFO-Funktionäre, dass dies jeweils explizit so vereinbart worden sei, hat die Untersuchung nicht bestätigt. Vielmehr hat sich bei den betroffenen UFO-Funktionären schleichend die Praxis sogenannter „weißer Dienstpläne“ entwickelt. Dabei handelt es sich um leere Dienstpläne bei Weiterbezug des Gehalts, ohne dass Flugstunden abgeleistet wurden oder der notwendige Antrag auf Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten und die Erstattung der Gehälter durch UFO erfolgt wäre.

hat Schwächen im Prozess erkannt und beseitigt. Die Freistellung von UFO-Funktionären erfolgt nun wieder vollumfänglich nach den für Gewerkschaftsmitglieder geltenden Regularien. hat die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt. Darü hinaus bestätigt der Untersuchungsbericht, dass durch die Fortzahlung der Gehälter keine unzulässige Gegnerfinanzierung von UFO vorliegt. Die habe keinerlei Anzeichen für etwaige Gegenleistungen gefunden.

fordert Gehälter zurück

Zwischen und der UFO ist vereinbart, dass Funktionäre der vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen. Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten. In den betreffenden Fällen waren weder durch die betreffenden Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Freistellung gestellt worden. Andere Funktionäre hingegen haben nachweislich die vereinbarten Anträge ordnungsgemäß gestellt.

Die Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gehälter klärt mit zwei UFO-Funktionären und der Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht beziehungsweise Darmstadt. Mit einem weiteren UFO-Funktionär konnte sich gütlich ü die Rückforderung des Gehalts, das vom Unternehmen für die Zeit gewerkschaftlicher Tätigkeit gezahlt worden war, einigen.

Gehälter ohne Flugstunden aufgefallen

Den Anstoß zur Untersuchung hatte eine außerordentliche Mitgliederversammlung der UFO im November 2018 gegeben. Auf dieser waren Details zur Vergütung einzelner Gewerkschaftsfunktionäre publik geworden. Aus diesem Anlass hatte die Gehaltszahlungen an die betreffenden Mitarbeiter der UFO überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen, obwohl sie keine Flugstunden geleistet hatten. hatte daraufhin die interne Untersuchung ü die Praxis bei Freistellung und Vergütung von Funktionsträgern der UFO eingeleitet.