Lufthansa fordert Gehälter von UFO-Funktionären zurück

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Lufthansa hat ihre interne Untersuchung über die Praxis zur Freistellung und Vergütung von Funktionsträgern der Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) abgeschlossen.

Der Untersuchungsbericht bestätigt, dass UFO Funktionäre für ihre gewerkschaftlichen Tätigkeiten sowohl Gehälter von Lufthansa als auch von der Gewerkschaft UFO erhalten haben.

Ohne Freistellung: “Weißer Dienstplan”

Die Behauptung einzelner UFO-Funktionäre, dass dies jeweils explizit so vereinbart worden sei, hat die Untersuchung nicht bestätigt. Vielmehr hat sich bei den betroffenen UFO-Funktionären schleichend die Praxis sogenannter “weißer Dienstpläne” entwickelt. Dabei handelt es sich um leere Dienstpläne bei Weiterbezug des Gehalts, ohne dass Flugstunden abgeleistet wurden oder der notwendige Antrag auf Freistellung für Gewerkschaftstätigkeiten und die Erstattung der Gehälter durch UFO erfolgt wäre.

Lufthansa hat Schwächen im Prozess erkannt und beseitigt. Die Freistellung von UFO-Funktionären erfolgt nun wieder vollumfänglich nach den für Gewerkschaftsmitglieder geltenden Regularien. Lufthansa hat die Freistellungen für die betreffenden Mitarbeiter für den Zeitraum von 2015 bis 2018 in Rechnung gestellt. Darüber hinaus bestätigt der Untersuchungsbericht, dass durch die Fortzahlung der Gehälter keine unzulässige Gegnerfinanzierung von UFO vorliegt. Die Lufthansa habe keinerlei Anzeichen für etwaige Gegenleistungen gefunden.

Lufthansa fordert Gehälter zurück

Zwischen Lufthansa und der Gewerkschaft UFO ist vereinbart, dass Funktionäre der Gewerkschaft vom Unternehmen von der Arbeit freigestellt werden können, um Aufgaben für die Gewerkschaft wahrzunehmen. Allerdings muss die Gewerkschaft hierfür einen Antrag stellen und das Gehalt für die Mitarbeiter durch einen funktionsabhängigen Pauschalbetrag erstatten. In den betreffenden Fällen waren weder durch die betreffenden Mitarbeiter noch durch die Gewerkschaft Anträge auf erstattungsfähige Freistellung gestellt worden. Andere Funktionäre hingegen haben nachweislich die vereinbarten Anträge ordnungsgemäß gestellt.

Die Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gehälter klärt Lufthansa mit zwei UFO-Funktionären und der Gewerkschaft vor dem Arbeitsgericht Frankfurt beziehungsweise Darmstadt. Mit einem weiteren UFO-Funktionär konnte sich Lufthansa gütlich über die Rückforderung des Gehalts, das vom Unternehmen für die Zeit gewerkschaftlicher Tätigkeit gezahlt worden war, einigen.

Gehälter ohne Flugstunden aufgefallen

Den Anstoß zur Untersuchung hatte eine außerordentliche Mitgliederversammlung der UFO im November 2018 gegeben. Auf dieser waren Details zur Vergütung einzelner Gewerkschaftsfunktionäre publik geworden. Aus diesem Anlass hatte Lufthansa die Gehaltszahlungen an die betreffenden Mitarbeiter der UFO überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Mitarbeiter Gehälter bezogen, obwohl sie keine Flugstunden geleistet hatten. Lufthansa hatte daraufhin die interne Untersuchung über die Praxis bei Freistellung und Vergütung von Funktionsträgern der UFO eingeleitet.

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