Flughafen Zürich: Weg frei für Anträge zur Betriebsanpassung

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Mit der Anpassung des SIL-Objektblattes (SIL 2) erhält der Flughafen Zürich die raumplanerischen Rahmenbedingungen für die betriebliche Entwicklung des Flughafens. Der Bundesrat hat das SIL-Objektblatt an seiner Sitzung vom 23. August 2017 genehmigt. Darauf gestützt kann der Flughafen Zürich entsprechende Gesuche für Infrastruktur- und Betriebsanpassungen einreichen. Im Zentrum steht die Verbesserung der Sicherheitsreserven. Wesentliche Elemente sind der Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32, Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel sowie Anpassungen einzelner Flugrouten. Damit wird auch zur Stabilisierung des Flugbetriebes beigetragen.

Im Sommer 2013 hatte der Bundesrat ein SIL-Objektblatt (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) für den Flughafen Zürich verabschiedet (SIL 1). Dieses basierte weitgehend auf der bestehenden Infrastruktur und dem aktuellen Betrieb. Der Entwurf des angepassten Objektblattes wurde Ende September 2016 für ein Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren öffentlich aufgelegt. Dabei wurden rund 5 300 Stellungnahmen abgegeben. Neben rund 100 Gemeinden und dem Standortkanton Zürich hatten sich die Nachbarkantone, das Bundesland Baden-Württemberg, die südbadischen Landkreise sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger geäussert.

Mit der vorliegenden Anpassung des Objektblattes (SIL 2), die weitgehend dem im September 2016 öffentlich aufgelegten Entwurf entspricht, werden die Grundlagen für weitere bauliche und betriebliche Entwicklungsschritte des Flughafens gelegt. Im Zentrum steht die Verbesserung der Sicherheitsreserven. Der 2013 publizierte Bericht zur Sicherheitsüberprüfung zeigte, dass der Flughafen Zürich zwar sicher betrieben wird. Bedingt durch die geographische Lage, die sich kreuzenden Pisten und Flugrouten sowie aus lärmpolitischen Gründen ist der Betrieb aber sehr komplex.

Die grösste Herausforderung für den Flugbetrieb stellt heute vor allem der Betrieb bei Bise oder bei Nebel dar. Wird bei solchen Wetterlagen mit Südabflügen geradeaus gestartet, kann die Sicherheitsmarge deutlich verbessert werden. Der Bundesrat hat daher entschieden, mit dem angepassten Objektblatt bei Bise oder Nebel Südabflüge geradeaus zu ermöglichen, wie es bereits der Entwurf vom September vorgesehen hatte. Auf Antrag des Kantons Zürich und nach Absprache mit der Luftwaffe soll aber auf die Rechtskurve direkt über das Stadtzentrum von Zürich verzichtet werden. Die Langstreckenflugzeuge werden nun länger geradeausfliegen. Somit muss der Betrieb des Flughafens mit dem militärischen Flugbetrieb in Emmen koordiniert werden.

Der Bundesrat hat zudem entschieden, den Betrieb auf den verlängerten Pisten 28 und 32 zu ermöglichen. Mit der Verlängerung der Piste 28 von heute 2 500 auf 2 900 Meter könnten sämtliche Flugzeugtypen auch bei schlechteren Bedingungen wie bei Nässe auf dieser Piste landen. Heute weichen Langstreckenflugzeuge regelmäßig auf den Südanflug aus, was die Komplexität des Betriebes erhöht.

Mit dem SIL 2 wird auch die Verkehrsprognose aktualisiert, insbesondere für den Nachtbetrieb. Das Gebiet mit Lärmauswirkungen im SIL hat der Bund deshalb entsprechend angepasst. Weitere Anpassungen betreffen namentlich die Abflugrouten von Piste 28, welche für Flüge mit östlichen und westlichen Destinationen früher aufgetrennt werden. Sie wurden auf Antrag des Kantons Aargau gegenüber der Auflage im Herbst 2016 nochmals optimiert. Für den Bau von Schnellabrollwegen ab Piste 14 nach links erfolgt eine Perimeteranpassung. Dies vereinfacht den Rollbetrieb und eliminiert Kreuzungspunkte.

Die Maßnahmen tragen insgesamt dazu bei, die Sicherheitsreserven zu erhöhen. Neben dem Sicherheitsgewinn lassen sich auch Kapazitätseinbussen kompensieren, welche in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen eingetreten waren. Eine Kapazitätssteigerung zur Deckung der über das Jahr 2030 hinaus zu erwartenden Verkehrsnachfrage ermöglicht der SIL2 aber nicht. Gestützt auf das SIL-Objektblatt kann die Flughafen Zürich AG nun ein entsprechendes Betriebsreglement ausarbeiten und dieses nach Zustimmung des Zürcher Regierungsrates beim Bund zur Genehmigung vorlegen. Erfahrungsgemäß ist bis zur Einführung des neuen Betriebsreglements mit einem Zeithorizont von mehreren Jahren zu rechnen.

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