Letzte Frist für Eingaben zur Luftfahrtinfrastruktur

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL (© BAZL)
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Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat 2019 drei Verfahren (Betriebsreglement 2017, Fluglärmbelastung in der Nacht sowie Vorverlegung der letzten Starts und Landungen am Abend) zusammengeführt und die Dossiers im gleichen Jahr öffentlich aufgelegt.

Die Anpassungen des Betriebsreglements 2017 umfassen die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung von 2012, die auch im Objektblatt für den Flughafen Zürich im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), vorgesehen sind. Dazu gehören insbesondere eine Entflechtung der Abflugrouten im Westen des Flughafens sowie Starts in Richtung Süden geradeaus bei Bisenlagen. Die Unterlagen wurden im Herbst 2018 und 2019 öffentlich aufgelegt. Nach der Finalisierung sämtlicher Dokumente durch das BAZL haben die am Verfahren beteiligten Parteien nun abschließend die Möglichkeit, diese einzusehen und sich dazu zu äußern.

Frist bis 15. Oktober

Gleichzeitig hat die Flughafen Zürich AG (FZAG) dem BAZL im Sommer 2019 ebenfalls neue Berechnungen über die Fluglärmbelastung in der Nacht sowie einen Bericht über die Prüfung einer Vorverlegung der letzten Starts und Landungen am Abend vorgelegt. Während der öffentlichen Auflage im Herbst 2019 sind dazu zahlreiche Einsprachen eingegangen.

Das laufende Verfahren zum Betriebsreglement 2017 soll nun zügig abgeschlossen werden. Den Verfahrensparteien wird deshalb nochmals eine Möglichkeit gegeben, die Akten einzusehen und sich abschließend zu äußern. Die Dokumente sind auf der Webseite des BAZL veröffentlicht. Die Frist für allfällige Schlussbemerkungen läuft bis am 15. Oktober 2021. Der Entscheid des BAZL über die Genehmigung des Betriebsreglements 2017 ist zum Ende 2021 geplant.

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