Flugverbotszone ED-R München zur Sicherheitskonferenz

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Vom 15. bis zum 17. Februar 2019 findet in München die 55. Internationale Sicherheitskonferenz statt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für den Schutz der Veranstaltung ein Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht eingerichtet.

An diesem Treffen nehmen hochrangige Sicherheitspolitiker aus dem In- und Ausland teil. Die zeitliche Aktivierung, sowohl für das Flugbeschränkungsgebiet als auch für die RMZ, ist von Freitag, 15. Februar, 07:00 Uhr MEZ bis Sonntag, 17. Februar, 19:00 Uhr MEZ vorgesehen. Das Flugbeschränkungsgebiet hat die Form eines Kreises mit einer Ausdehnung von drei nautischen Meilen (5,5 Kilometer) rund um den Veranstaltungsort und reicht vom Boden bis zu einer Höhe von “Flugfläche 100” – umgerechnet ca. 3.000 Meter.

Das Gebiet mit Funkkommunikationspflicht, die sogenannte Radio Mandatory Zone (RMZ “München”), hat ebenfalls die Form eines Kreises, allerdings mit einer Ausdehnung von neun nautischen Meilen (etwa 16,6 km) rund um den Veranstaltungsort. Die RMZ reicht vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.

Für die “ED-R München” sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Staatsluftfahrzeuge im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie grundsätzlich Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5.500 Fuß über dem Meeresspiegel.

RMZ “München”

Während des Fluges in der RMZ “München” gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden. Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet “ED-R München” und die RMZ “Oberschleißheim”. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind grundsätzlich von den Regelungen nicht betroffen.

Flugbeschränkungsgebiete werden zur Vorbeugung und zur Gefahrenabwehr eingerichtet, es gibt dauerhafte Gebiete (beispielsweise über Atomkraftwerken oder auch dem Regierungsviertel Berlin) und solche mit zeitlicher Beschränkung. Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ sowie weitere Informationen sind auf der online bei der Deutschen Flugsicherung DFS hier zu finden.

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