Anpassungen des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich

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Das geltende Betriebsreglement (umgangssprachlich: "vorläufiges Betriebsreglement") für den Flughafen Zürich wurde nach dem Bundesgerichtsurteil vom 22. Dezember 2010 auf den 30. Juni 2011 in Kraft gesetzt. Das Objektblatt Flughafen Zürich des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und die Sicherheitsüberprüfung erfordern eine Anpassung dieses Betriebsreglements. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG im Oktober 2013 ein entsprechendes Gesuch beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht.

Anpassungen im Überblick

Basierend auf dem SIL-Objektblatt des Flughafens Zürich vom 26. Juni 2013 sind im Gesuch Änderungen von Flugrouten und Anpassungen der Höheneinschränkungen für die Starts auf Piste 32 vorgesehen. Diese Betriebsreglementsänderungen sind für einen stabilen Betrieb des Ost- und Südkonzepts ebenso erforderlich wie die Schnellabrollwege für die Pisten 28 und 34.

Das Plangenehmigungsgesuch für die Schnellabrollwege wurde zeitgleich mit dem Änderungsgesuch eingereicht. Die Schnellabrollwege erlauben den landenden Flugzeugen, die Piste schneller zu verlassen und für das nächste Flugzeug wieder freizugeben. Sie sind als Ergänzung zur Betriebsreglementsänderung für einen stabilen Betrieb des Ost- und Südkonzeptes erforderlich und als Massnahme im SIL-Objektblatt vorgesehen.

Flugrouten und Entflechtung

Mit der Verabschiedung der ersten Etappe des SIL-Objektblattes liegt die Grundlage zur Anpassung der An- und Abflugrouten vor. Hauptbestandteil der neuen An- und Abflugrouten bildet die Entflechtung des Ostkonzepts in der Luft mit Anflügen von Osten auf die Piste 28 und Starts Richtung Norden auf den Pisten 32 und 34. Dies wurde in der Sicherheitsüberprüfung für den Flughafen Zürich als wichtige Maßnahme ausgewiesen, denn das Ostkonzept gilt heute mit zahlreichen sich kreuzenden An- und Abflugwegen als komplex.

Ebenfalls neu beantragt wird eine Ausnahmeregelung für Starts von vierstrahligen Flugzeugen auf der Piste 32 analog zur bereits heute geltenden Regelung auf der Piste 34. Für die Pisten 16 und 28 wurden noch keine Änderungen der Flugrouten beantragt.

Betriebsreglementstext für VFR-Priorität

In der Betriebsreglementsänderung 2014 sind auch textliche Anpassungen enthalten. Ein Beispiel ist der Verweis auf die Festsetzung der Flughafengebühren, für welche heute die neue Verordnung über die Flughafengebühren massgebend ist. Des Weiteren soll die Regelung zum Benützungsvorrang gemäß SIL-Objektblatt angepasst werden, sodass neu generell Verkehr nach Instrumentenflugregeln (IFR-Verkehr) gegenüber dem Sichtflugverkehr (VFR) Priorität erhält. Zudem soll die heute während der Nacht geltende Flight-Level-80-Regel gemäß den Vorgaben des SIL-Objektblatts und den vorgeschlagenen Maßnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung angepasst werden.

Staatsvertrag mit Deutschland

Ebenfalls im Gesuch enthalten sind die neuen Sperrzeiten (Montag bis Freitag ab 20:00 Uhr statt wie bisher ab 21:00 Uhr) gemäss Staatsvertrag Schweiz-Deutschland. Diese Änderung gilt jedoch nur für den Fall, dass der Staatsvertrag auch von deutscher Seite genehmigt wird. Diese neuen Sperrzeiten treten zwei Monate nach Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft.

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