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Die Gläubiger der von der PLC begebenen Anleihe DE000AB100B4 haben bei ihrer Versammlung am Mittwoch, den 22.11.2017, die KEOS GbR zum gemeinsamen Vertreter gewählt. Damit gilt für die Anleihegläubiger ab sofort folgendes Procedere: Die Anleihegläubiger der Anleihe DE000AB100B4 können keine eigenen Forderungen im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC mehr anmelden. Die Gläubiger der Anleihe werden gebeten, sich nicht an den Sachwalter zu wenden. Sämtliche Anfragen sind künftig direkt über den gemeinsamen Vertreter zu klären.

Die KEOS GbR ist erreichbar unter airberlin@onesquareadvisors.com.

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Thomas Zimmermann
Thomas Zimmermann ist Redaktionsleiter bei Luftfahrtmagazin.de und erfahrener Fachjournalist im Bereich Luftfahrt mit 15 Jahren Erfahrung und einem tiefen Wissen und großer Leidenschaft für Luftfahrtdesign, nachhaltige Innovationen und Luftverkehrspolitik. Mit einem klaren Blick für Fakten, berichtet er seit Jahren fundiert und prägnant über die Entwicklungen am Himmel.