Fraport beginnt mit Dachsicherungen

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Seit Erlass des Planergänzungsbeschlusses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) vom 10. Mai 2013 können Eigentümer von Gebäuden in definierten Gebieten Ansprüche auf Sicherung der Dacheindeckungen geltend machen. Die Fraport AG setzt nun Maßnahmen daraus um.

So startete der Frankfurter Flughafenbetreiber heute mit den ersten Dachsicherungen gegen Wirbelschleppenschäden und setzt damit nach Vorgabe des HMWVL das im internationalen Luftverkehr flächenmäßig größte und gleichzeitig umfangreichste Programm zur Prävention von Wirbelschleppenschäden um. Hierbei stützt Fraport sich auf die Erkenntnisse aus dem abgeschlossenen Inspektionsprogramm in Raunheim und Flörsheim.

Fraport übernimmt Kosten der Maßnahmen

Eigentümer von Gebäuden können nach der Regelung des HMWVL die Sicherung ihrer Dächer etwa durch Klammern verlangen. Die im Planergänzungsbeschluss festgelegten Gebiete umfassen u. a. weite Teile Flörsheims und Raunheims und wenige Gebäude im Nordwesten von Neu-Isenburg. Nach Festlegung des Ministeriums besteht der Anspruch nicht, wenn die Gebäude nach dem 23. März 2007 errichtet wurden oder wenn die Dächer den aktuellen Anforderungen bereits genügen.

Die Eigentümer können wählen, ob sie von Fraport die erforderlichen baulichen Sicherungsmaßnahmen vornehmen lassen oder auf Nachweis die Erstattung der dafür erforderlichen Aufwendungen beanspruchen. In diesem Fall ist die Erforderlichkeit hinsichtlich Art und Kostenumfang entsprechend nachzuweisen. Voraussetzung für die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen, deren Kosten von Fraport übernommen werden, ist jeweils ein Antrag des Hauseigentümers.

Eigentümer sollen Anspruchsmöglichkeiten nutzen

"Wir haben nun alle Vorbereitungen getroffen, um die geltend gemachten Ansprüche auf Sicherung der Dacheindeckungen zügig umzusetzen", sagte Peter Schmitz, Vorstand Operations der Fraport AG zum Start des Programms. "Heute werden bereits die ersten Dächer gesichert. Wir bitten die Eigentümer in den durch den Ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung definierten Gebieten, ihre Anspruchsmöglichkeiten zu nutzen und entsprechende Anträge zu stellen. Den engen und konstruktiven Austausch mit den Bürgermeistern von Raunheim und Flörsheim über den weiteren Verlauf werden wir entsprechend fortsetzen."

Fraport wird in Kürze alle betreffenden Haushalte direkt anschreiben und über die Details der Beantragung und Ausführung informieren. Neben den bisherigen Informationsmöglichkeiten können sich anspruchsberechtigte Hauseigentümer ab heute auch auf der Internetseite des Flughafenbetreibers unter fraport.de/wirbelschleppen darüber informieren, wie sie eine Sicherung für die Dacheindeckung ihres Hauses beantragen und erhalten können. Darüber hinaus kann man sich an die kostenfreie Infonummer des Flughafenbetreibers unter 0800-2345679 wenden.

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