Fluglärmentlastung durch Anflugverfahren in Frankfurt

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Die Deutsche Flugsicherung nimmt am morgigen 31. Oktober 2014 neue Verfahren zur Lärmentlastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet in Betrieb. Die so genannten Gegenanflüge – in diesem Flugabschnitt werden die Maschinen in einem Abstand von etwa neun Kilometer entgegen der Landerichtung zum Endanflug geführt – werden teilweise um bis zu 2.000 Fuß (ca. 600 Meter) erhöht. Mit den neuen Verfahren, die zunächst im Probebetrieb getestet werden, erhofft sich die DFS auch eine Entlastung der Bevölkerung, die unterhalb der Abflugrouten wohnt.

Dadurch, dass Anflüge in größeren Höhen geführt werden, können auch die darunter startenden Abflüge schneller an Höhe gewinnen. Je nach Betriebsrichtung werden der Main-Taunus-Kreis, der Rheingau, der Hochtaunuskreis, die Wetterau, der Vogelsberg, das nördliche Stadtgebiet von Frankfurt, die Landkreise Aschaffenburg, Darmstadt-Dieburg, Mainz-Bingen und Offenbach mehr oder weniger entlastet.

Schon im Herbst 2012 hatte die DFS mehrere Verfahren zur Lärmentlastung eingeführt. So wurde der Gleitweg des Instrumentenlandesystems für die Landebahn-Nordwest von drei auf 3,2 Grad angehoben, die Eindrehvorgänge über Mainz und Offenbach verschoben und die Flughöhen auf den Gegenanflügen bereits um 1.000 Fuß (ca. 300 m) angehoben.

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