Ryanair: Streikrecht und Nachzahlung zur Sozialversicherung

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Mit einem so starken Bekenntnis im Ethikcode des Unternehmens fragt die Pilotenvereinigung VC, wie es zu zwei fraglichen Gerichtsurteilen kommen konnte. Das Dänische Arbeitsrecht verlangt, dass Unternehmen mit ihren Angestellten (bzw. deren gewerkschaftlicher Vertretung) in Dänemark einen Tarifvertrag verhandeln und unterzeichnen. Andernfalls dürfen die dänischen Gewerkschaften streiken – sowohl direkt, als auch in Unterstützungsstreiks. Ryanair aber akzeptiert diese Regelung nicht und behauptet, sein System von “collective agreements” sei ausreichend, da seine Flugzeuge irisches Territorium seinen, in denen irisches Recht gelte. 

In einem Interview wird Micheal O’Leary, Ryanair CEO, mit folgender Aussage zitiert: “Was? Untersuchungen ob wir (ILO-Abkommen – Anm.) einhalten? Wir müssen keine ILO-Abkommen einhalten. Wir müssen uns an irische und EU-Gesetze halten und wir halten uns jedes einzelne irische und EU-Gesetz. Es gibt kein EU-Gesetz oder eine EU-Vorschrift, an die wir uns nicht halten.” 

VC stellt daher die Frage: Soll das heißen, dass alle Ryanair Angestellten nach irischem Gesetz beschäftigt werden und dass das ILO-Abkommen nicht zählt?

Ein Urteil, dass gestern in Italien verkündet wurde, stellt die rein irische Denkweise jedenfalls infrage. Ryanair wird dort 3,198 Millionen Euro Sozialversicherungssteuer an die italienische Regierung zahlen müssen, nur für den Zeitraum von 2006 bis 2010. Weitere Verfahren zu anderen Zeiträumen und an anderen Stationierungsorten sind anhängig, z.B. in Bergamo. 

Es stellt sich die Frage, ob Ryanair die Einhaltung seines Verhaltenskodex dadurch für erfüllt hält, dass es von nationalen Gerichten an den Stationierungsorten seiner Crews zur Einhaltung des national geltenden Rechts gezwungen wird. Oder wäre es nicht ratsam, sich vorab mit den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen zu befassen?

Die einfachere Lösung scheint es jedoch zu sein, rechtliche Schritte anzudrohen, um aufkeimende Diskussionen im Keim zu ersticken – das mussten einige EU-Abgeordnete in den letzten Wochen erfahren. Sie hatten zuvor die Beschäftigungspraxis bei Ryanair kritisiert, berichtet die VC.

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