Fehlanflugverfahren am Flughafen Stuttgart geändert

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Seit Donnerstag, 11. Dezember 2014, ändert die Deutsche Flugsicherung (DFS) das bisherige Verfahren für Fehlanflüge am Flughafen Stuttgart.

Ein Fehlanflug erfolgt, wenn ein Flugzeug den Landeanflug vorsorglich aus Sicherheitsgründen abbricht, z.B. weil ein anderes Flugzeug die Start- und Landebahn noch nicht freigemacht hat. Das geänderte Verfahren wird nur selten benötigt und folgt den heute schon veröffentlichten Abflugstrecken über den Bereich Ludwigsburg. Lärmrelevante Auswirkungen sind laut Flughafen nicht zu erwarten.

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