Flughafen und Kanton Zürich beheben Verbindlichkeiten durch Fluglärm

Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Die seit dem 01. Juli 2008 laufende Vorfinanzierung des Kantons Zürich für Lärmverbindlichkeiten, welche vor dem 01. Juni 2001 entstanden sind, wurde zum 30. November 2014 hinfällig. Die Flughafen Zürich AG übernimmt ab diesem Zeitpunkt die noch unbezahlten Lärmverbindlichkeiten des Kantons Zürich und erhält im Gegenzug den anteiligen Saldo des Fluglärmfonds zurück. Im Jahr 2006 wurde im "Zusatzvertrag zum Fusionsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Flughafen Zürich AG" festgehalten, dass der Kanton Zürich sogenannte "alte" Lärmverbindlichkeiten, welche vor dem 01. Juni 2001 entstanden sind, vorfinanziert.

Bis zu diesem Zeitpunkt war der Kanton Zürich Inhaber der Flughafenbetriebskonzession. Ziel dieser Regelung war es, die finanziellen Risiken der Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit Kompensationszahlungen zu limitieren. Die Vorfinanzierung trat per 01. Juli 2008 in Kraft.

Vorfinanzierung nun hinfällig

Diese Regelung sollte gemäß Zusatzvertrag solange aufrecht erhalten werden, bis auch im potenziell schlechtesten Fall sämtliche Verpflichtungen aus erwarteten Lärmkosten (Kompensationszahlungen, Schallschutzmassnahmen, Betriebskosten) durch das Eigenkapital der Flughafen Zürich AG abgedeckt werden könnten. Diese Voraussetzung ist heute erfüllt. Somit wurde die Vorfinanzierung der Lärmverbindlichkeiten durch den Kanton Zürich per 30. November 2014 hinfällig.

Die Flughafenbetreiberin übernimmt auf diesen Zeitpunkt die noch unbezahlten "alten" Lärmverbindlichkeiten und erhält im Gegenzug den anteiligen Saldo des Fluglärmfonds im Umfang von rund 225 Millionen Schweizer Franken vom Kanton Zürich zurück. Auf das Unternehmensergebnis 2014 wird diese Transaktion keinen Einfluss haben. Der Kanton Zürich wird aber auch weiterhin im Airport of Zurich Noise Fund Komitee vertreten sein.

Neuerung im Lärmfonds

Seit dem 01. Dezember 2014 stehen der Flughafen Zürich AG die vollen Lärmgebühren für zukünftige Zahlungen im Zusammenhang mit Fluglärm zu. Dem Lärmfonds fließen nach Sistierung des Lärmfünflibers seit 01. Februar 2014 jährlich weiterhin Einnahmen aus lärmabhängigen Landegebühren in tiefer zweistelliger Millionenhöhe zu.

Die Flughafen Zürich AG geht heute davon aus, dass sämtliche lärmrelevanten Auszahlungen bis Ende 2020 abgeschlossen werden können.

- Anzeige -