Dritte Startbahn in München erhält Baurecht

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 22. Juni 2015 die Beschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte mit dem angefochtenen Urteil die Klagen der Beschwerdeführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch die Anlage und den Betrieb einer dritten Start- und Landebahn abgewiesen.

Die Beschwerden des Landkreises Freising und mehrerer Gemeinden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar 2015 zurückgewiesen. Die verbliebenen Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern e.V. und weiterer fünf Privatkläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen wurden nun ebenfalls zurückgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München ist jetzt insgesamt rechtskräftig; die Flughafen München GmbH hat Baurecht für eine dritte Start- und Landebahn.

Voraussetzung für Wachstumsperspektiven

Airlines und die Luftverkehrswirtschaft nehmen das Urteil positiv auf. Lufthansa etwa begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau des Flughafens München. “Damit ist die letzte juristische Hürde für dieses wichtige Infrastrukturprojekt genommen. Wir sind zuversichtlich, dass die Politik nun einen geeigneten Weg zur Realisierung der dritten Bahn findet” erklärt Thomas Klühr, Mitglied des Lufthansa Passagevorstands Finanzen & Hub München.

Mit dem Ausbau des Münchner Flughafens als Bayerns Tor zur Welt sei eine der wesentlichen Voraussetzungen für langfristige Wachstumsperspektiven der Lufthansa und eine verbesserte, internationale Anbindung Münchens und des Freistaates Bayern gegeben.

Mit dieser Entscheidung aus Leipzig hat die Genehmigung Bestandskraft. Hierzu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen): “Die heutige Entscheidung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts ist eine Weichenstellung für die künftige Entwicklung des Münchner Flughafens. Sie ist ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit des Flughafenstandortes Deutschland.”

Durch den Richterspruch wird der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Weiterhin wird das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept als rechtmäßig anerkannt.

Die Flughafeninfrastruktur in Deutschland benötigt ausreichend Kapazitäten, um sich im weltweiten Wettbewerb zu behaupten. “Die geplante dritte Start- und Landebahn am Drehkreuz München ist eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben Deutschlands. Sie ist Garant für Wachstum und Arbeitsplätze. Wir setzen darauf, dass die Politik das Signal aus Leipzig wahrnimmt und sich zu dem Zukunftsprojekt dritte Bahn bekennt”, so Ralph Beisel.

Chancen für Internationales Luftdrehkreuz

“Die dritte Bahn am Münchner Flughafen ist eine der zentralen Ausbaumaßnahmen für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Nach den letzten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts muss die Politik nun die für Bayern und Deutschland wichtige Erweiterung auf den Weg bringen. Jetzt muss sie die Zukunft anpacken”, sagt Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft.

“Die deutsche Luftfahrt ist eine Wachstumsbranche, die Wirtschaftskraft, Arbeitsplätze und Mobilität für die Menschen bringt. Nach zehnjähriger Planung für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen und der abschließenden juristischen Klärung heute kann nun die Erfolgsgeschichte dieses Flughafens fortgeschrieben werden”, so Siegloch.

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