Rahmenbedingungen weiterer Flugplätze in der Schweiz verabschiedet

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Der Bundesrat hat die Objektblätter für die Flugplätze Dittingen (BL), Holziken (AG), Locarno (TI) und Ambrì (TI) verabschiedet. Bei weiteren fünf Flugplätzen wurden Anpassungen an den bestehenden Objektblättern vorgenommen. Für jeden Flugplatz werden in einem "Sachplan Infrastruktur Luftfahrt" (SIL)-Objektblatt verbindliche Aussagen zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung sowie zum Natur- und Landschaftsschutz gemacht. Der SIL ist das Planungsinstrument des Bundes im Bereich der Zivilluftfahrt. Die allgemeinen Ziele und Vorgaben des SIL wurden im Jahr 2000 vom Bundesrat verabschiedet.

Der Bundesrat hat heute die Objektblätter für die Flugplätze Dittingen (BL), Holziken (AG), Locarno (TI) und Ambrì (TI) verabschiedet. In allen vier Fällen fand jeweils eine Anhörung der betroffenen Kantone und Gemeinden statt, begleitet von einer Mitwirkung der Bevölkerung. Im Falle des Flugplatzes Locarno fanden für die Interessenabwägung zwischen dem Flugbetrieb und dem angrenzenden Naturschutzgebiet Bolle di Magadino zudem Gespräche zwischen dem UVEK und dem Tessiner Regierungsrat statt.

Der SIL bildet die Grundlage für die Entwicklung der Luftfahrt und definiert den künftigen Rahmen für die Bauten und den Betrieb von Flugplätzen. Kleinere Anpassungen, die im Zusammenhang mit aktuellen Bauprojekten stehen, wurden an den bestehenden Objektblättern der Flugplätze Birrfeld (AG), Speck-Fehraltorf (ZH), Payerne (VD), und La Chaux-de-Fonds-Les Eplatures (NE) vorgenommen. In Münster (VS) wird der ehemalige Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld umgenutzt, was ebenfalls eine Anpassung des Objektblattes nach sich zieht.

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