Bundespolizei mit Verhaftungen an deutschen Flughäfen

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Häufiger Einsatz der Bundespolizei zur Jahreswende. In den vergangenen Tagen konnten allein am Flughafen Hamburg drei Haftbefehle an Reisenden vollstreckt werden.

Heute Vormittag, 30. Dezember 2014, konnte die Bundespolizei am Flughafen in Weeze einen mit Untersuchungshaftbefehl gesuchten 45-jährigen Briten verhaften. Der Mann wurde im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus London-Stansted überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahl gesucht wird. Der Mann wurde dem Haftrichter beim Amtsgericht in Geldern vorgeführt.

Bei Wiedereinreise verhaftet

Bereits im Jahr 2006 hatte ihn das Amtsgericht Hannover wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu zwei Jahren Haft verurteilt. 2008 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 30 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen. Als er nun am 27.12.2014 aus Pristina kommend auf dem Flughafen Hannover einreiste, stellt die Bundespolizei fest, dass der Albaner (30) diese Restfreiheitsstrafe aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Hameln bei Wiedereinreise in das Bundesgebiet noch zu verbüßen hat. Er wurde in die JVA Hameln eingeliefert.

Am 21.12.14, kurz nach Mitternacht, wurde ein 35-jähriger rumänischer Staatsangehöriger an der S-Bahnhaltestelle Hamburg Airport festgenommen und der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt. Er war im September 2014 vom Amtsgericht Pinneberg wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagesätzen je 5,00 Euro verurteilt worden. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde von der Staatanwaltschaft Itzehoe im Dezember 2014 Haftbefehl erlassen. Ihm steht nun eine Ersatzfreiheitstrafe von 40 Tagen bevor, da er die Geldstrafe vor Ort nicht zahlen konnte.

Nach Bezahlen auf Freien Fuß

Bei der Einreise aus Teheran wurde am 25.12.14 ein in Hannover lebender Iraner festgestellt. Gegen den 66-Jährigen bestand seit Juni 2014 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover. Er war im März 2014 vom Amtsgericht Hannover wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 30 Tagesätzen je 10,00 Euro verurteilt worden und war seitdem unbekannten Aufenthaltes. Nach Zahlung der Geldstrafe wurde er auf freien Fuß gesetzt.

Am Sonntag, dem 28.12.2014, wurde ein 30-jähriger Franzose bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul festgestellt, der gemäß Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vom Juni 2013 eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen hatte. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten hatte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung im März 2012 zu 20 Tagessätzen je 20,00 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe konnte er die Haftstrafe abwenden und in die Türkei ausreisen.

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