BAW erinnert Rot-Grün an Koalitionsvertrag für Fluglärmschutz

Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Es ist jetzt knapp ein Jahr her, dass die Parteien in der Hamburgischen Bürgerschaft einen 16 Punkte umfassenden Aktionsplan für mehr Fluglärmschutz in Hamburg verabschiedet haben. Dieser einvernehmliche Beschluss hat nach der Wahl im Februar 2015 Eingang in den Koalitionsvertrag von SPD und Grüne gefunden – er sollte daher Handlungsmaxime beider Regierungsparteien sein, sowohl von der grüngeführten Umwelt-, als auch von der rotgeführten Wirtschaftsbehörde. Bezüglich der Umsetzung des 16-Punkte-Plans stehen jedoch alle Ampeln auf Rot. Der Reduzierung des Fluglärms verweigere sich der Senat laut BAW vollständig. Er sei nicht in der Lage oder nicht Willens dieses nachhaltige Umweltziel in die Statuten der Allianz für den Fluglärmschutz verbindlich aufzunehmen.

Über eine erste, in Teilen chaotisch verlaufene Sitzung sei dieses Gremium bisher nicht hinweggekommen. Der lobbygetriebene Widerstand gegen eine konkrete Festschreibung der Reduzierung des Fluglärms scheine übermächtig. Inhaltliche Gründe können oder wollen nicht genannt werden. Ein stures Nein solle ausreichen.

“Da wird eine Allianz für den Fluglärmschutz ins Leben gerufen und das Ziel soll nicht die Reduzierung des Fluglärms sein? Welch ein hanebüchener Unsinn! Das kann kein Aussenstehender verstehen”, meint Martin Mosel, Sprecher der BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein und Mitglied der Allianz für Fluglärmschutz.

In den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der Bundesregierung, der Luftverkehrswirtschaft sowie in den der meisten deutschen Flughäfen ist die Reduzierung des Fluglärms vorrangiges Ziel. Der Chef der Betreibergesellschaft des Hamburger Flughafens in Fuhlsbüttel, Michael Eggenschwiler, hat vor wenigen Wochen selbst diese Zielvorgabe ausgesprochen. Aber die Hamburger Wirtschaftsbehörde und der Senat verweigern sich und stellen sich damit über den Willen der Hamburgischen Bürgerschaft.

Juristische Auseinandersetzung möglich

“Für die beteiligten Fluglärmschutzinitiativen bedeutet das, wenn sich die Allianz für Fluglärmschutz in ihren Grundsätzen nicht unmissverständlich der Reduzierung von Fluglärm verpflichtet, sehen wir die Zustimmung zur Allianz massiv gestört, mit der Folge des Ausstiegs”, so Martin Mosel. “Für uns wäre die unmittelbare Folge eine Neuausrichtung unserer Forderungen auch unter Zuhilfenahme der Justiz. Die Bereitschaft der Betroffenen eine rechtliche Auseinandersetzung zu führen ist hoch”, mahnt Mosel.

Es liegt am Senat die inhaltlichen Ziele mit Leben zu erfüllen. Es reicht nicht, immerzu von dicken Brettern zu sprechen, die es zu bohren gilt. Jetzt muss endlich ein scharfer Bohrer eingespannt werden. Der Unversehrtheit und dem Wohl seiner Mitbürger sind Regierungen qua Verfassung überall und jederzeit verpflichtet – dies gelte auch für Hamburg. “Statt sich mit den Bürgerinnen und Bürgern über Kreuz zu legen und seine Politik am Richtertisch zu verteidigen, sollte dieser Senat zu seinen sozialdemokratischen Grundfesten zurückkehren und offenbare Missstände mit Regularien ordnen und das Bürgerwohl wieder an erster Stelle setzen”, schließt Mosel.

- Anzeige -