ADV: Kein Sicherheitsgewinn bei Passagierkontrollen durch Rückverstaatlichung

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Nach häufig erfolgreichen Versuchen, gefährliche Gegenstände wie etwa Waffen durch die Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen zu schleusen, ist eine Debatte über die Rückübertragung an behördliche Kontrolleure entbrannt. In Deutschland gehört die Kontrolle von Flugpassagieren zu den Aufgaben des Staates. Zuständig sind die Luftsicherheitsbehörden von Bund und Ländern. In der Regel beauftragen die Behörden jedoch private Sicherheitsunternehmen mit der Durchführung der Passagierkontrollen. Um das hohe Sicherheitsniveau an deutschen Flughäfen dauerhaft sicherzustellen, führen die EU-Kommission, die Bundespolizei und die Luftfahrtbehörden der Bundesländer regelmäßig verdeckte Kontrollen der Abläufe durch.

Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV: "Deutschlands Flughäfen sind sicher! Berichte über Mängel an den Passagierkontrollen berechtigen weder dazu, die Sicherheitsstandards in Zweifel zu ziehen, noch die bewährte Zusammenarbeit von Behörden, privaten Sicherheitsdienstleistern und Flughafenbetreibern. Die routinemäßigen Überprüfungen sind wichtig und geben den Behörden, den von ihnen beauftragten Sicherheitsdienstleistern und den Flughäfen regelmäßig Auskunft über die Qualität der Sicherheitskontrollen. Aufgedeckte Mängel werden umgehend beseitigt."

Die genannten unangemeldeten Überprüfungen erstrecken sich dabei nicht nur auf die Passagierkontrollen, sondern auch auf die Eigensicherung der Flughäfen, die Personal- und Warenkontrollen und die von den Airlines genutzten Bereiche. Werden bei einer solchen Kontrolle Mängel festgestellt, hat deren Behebung an den Flughäfen höchste Priorität und erfolgt in enger Abstimmung von Bundespolizei, den privaten Sicherheitsfirmen und dem Flughafenbetreiber.

Sicherheit durch Kontrollen – Absage an eine Rückverstaatlichung

Das Kontrollsystem hat bewiesen, dass es gut funktioniert, stellt Beisel fest. Von den europaweiten Sicherheitsaudits wisse man, dass Deutschlands Flughäfen stets gute Bewertungen erhielten – einerseits für ihre Sicherheitsstandards und andererseits für die schnelle Behebung von Mängeln. Das sei ein Verdienst des bewährten Zusammenspiels von Behörden, privaten Sicherheitsfirmen und Flughafenbetreibern. Sicherheit gilt im deutschen Luftverkehr als das höchste Gut.

Diskussionen um eine Durchführung der Passagierkontrollen durch den Staat erteilt Beisel hingegen eine klare Absage: "In den letzten 20 Jahren hat sich die Beauftragung privater Sicherheitsdienstleister durch die Behörden bewährt. Eine Rückführung dieser Aufgabe in die Hand des Staates führt nicht automatisch zu einer Verbesserung der Qualität. Zudem hat der Bund weder die personelle Ausstattung noch die Mittel, um diese Aufgabe zu übernehmen."

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